Nicht erst seit der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen Vorschläge zur zwingenden Umsetzung der GMO in nationales Recht gemacht hat, wird über die Verpflichtung schon vor Milchablieferung Vereinbarungen über Preis, Menge und Laufzeit zu treffen diskutiert und teilweise gestritten.
Wir wollen uns den zentralen Fragen widmen:
Artikel 148 GMO – Was kann er? Was kann er nicht?
Was müssen wir Bauern lernen?
Kann Art. 148 GMO die Vermarktung der Verarbeiter beeinflussen?
Diese Fragen diskutieren wir mit
- Frank Lenz, Vorsitzender MEG Milchboard w.V.
- Thomas Bertl, Vorstandsvorsitzender Erstes Bayerisches Butterwerk Schongau e.G.
und freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.
BDM-Kreisteam Oberallgäu/Lindau