„Zukunftsfähige Milchviehhaltung stärken“: Art. 148 GMO – Erster Schritt ist überfällig

Endlich scheint tatsächlich Bewegung in die nationale Umsetzung des Art. 148 GMO zu kommen. Bereits seit rund 10 Jahren ermöglicht Art. 148 GMO den europäischen Mitgliedsstaaten, den Abschluss von Verträgen mit konkreten Vereinbarungen über Preise, Mengen, Qualitäten und Laufzeit zwischen Verarbeitern und Milcherzeugern verbindlich vorzugeben.

Mit seinem 4-Punkte-Plan „Zukunftsfähige Milchviehhaltung stärken“ bekräftigt das Bundesagrarministerium BMEL nun noch einmal seine Ankündigung zum Ende seiner Milchkonferenz, die Ende August 2023 stattfand, die Umsetzung des Art. 148 GMO in nationales Recht vorantreiben zu wollen.

„Wir können das Bundesagrarministerium in seinem Bestreben, endlich die Marktstellung der Milcherzeuger zu verbessern, nur ermuntern, dies endlich auch zu tun“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Wenn das jetzt nicht geschieht, kann sich Bundesagrarminister Cem Özdemir mit seiner Amtsvorgängerin Julia Klöckner in eine Reihe stellen als „Ankündigungsminister“. Immer wieder hatte die Bundesministerin Klöckner mit der Umsetzung in nationales Recht gedroht, aber nie gehandelt.“

Um die Marktstellung der Milcherzeuger in einem ersten Schritt verbessern zu können, bedarf es hinsichtlich des Art. 148 GMO aber ganz konkreter Vorgaben, auch darauf weist BDM-Vorsitzender Karsten Hansen mit Nachdruck hin:

  • Es darf keine Ausnahmen davon geben, d.h. genossenschaftliche Molkereiunternehmen müssen zumindest dazu verpflichtet werden, in ihren Lieferordnungen Maßnahmen aufzunehmen, die vergleichbar mit vertraglichen Vereinbarungen sind.
  • Auf EU-Ebene ist darauf hinzuwirken, dass Art. 148 GMO novelliert wird – mit dem Ziel, dass auch genossenschaftliche Molkereien ohne Ausnahme konkrete vertragliche Vereinbarungen mit ihren Milchlieferanten abzuschließen haben.
  • Es darf keine Teilmengenlösungen geben. Vertragliche Vereinbarungen sind über die gesamten Milchliefermengen abzuschließen.
  • Es darf keine Schlupflöcher geben, die den Rohmilchabnehmern auch dann folgenfrei die Milchanlieferung garantieren, wenn sie den Milcherzeugern kein den Anforderungen entsprechendes Angebot vorlegen.

„Um die Marktstellung der Milcherzeuger wirklich zu verbessern, brauchen wir neben der Umsetzung des Art. 148 GMO noch weitere Schritte: Wir brauchen zum einen Instrumente, mit denen aufziehenden Milchmarktkrisen wirksam begegnet werden kann, zum anderen muss der Landwirtschaft ermöglicht werden, ein effizientes Marktmanagement zu betreiben“, fordert BDM-Vorstand Manfred Gilch. „Der Milchmarkt ist europäisch, darum brauchen wir EU-weit wirkende Instrumente, die in der Lage sind, ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen“, so Gilch weiter.

„Daran zu glauben, dass auf Molkereiebene ein Interesse an ausgeglichenen Marktsituationen besteht, ist ein Irrglaube. Schon minimale Mengen zu viel auf dem Markt sorgen für eine schlechte Verhandlungsposition der Erzeuger – mit der Folge, dass der Käufer bzw. Abnehmer die Vertragsbedingungen diktiert. Das wissen die Verarbeiter aus eigener Erfahrung mit dem Handel.“

 

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