Vor über 10 Jahren hat die EU den Mitgliedsländern die Möglichkeit eingeräumt, den Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen über Preis, Menge, Qualität und Dauer vor Lieferung der Milch verbindlich vorzugeben. Seit 10 Jahren wird in Deutschland darüber diskutiert und immer wieder die Umsetzung angekündigt – passiert ist bisher nichts. Die Schwarzmalerei und Angstmacherei der Verbände der Molkereiindustrie hat immer wieder Wirkung entfacht.
Unselige Diskussionen um Art. 148 GMO beenden – handeln!
„Nun wieder das gleiche Spiel. Nach der Ankündigung von Bundesagrarminister Cem Özdemir, den Art. 148 GMO endlich national umsetzen zu wollen, rollt wieder eine Welle der Ablehnung durch die Reihen der Molkereiwirtschaft, die damit auch die Milcherzeuger verunsichern wollen“, sagt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Auch das Thünen-Institut äußert die Befürchtung, dass mit dem Art 148 nicht erfüllbare Hoffnungen geweckt würden, damit das eklatante Machtgefälle in der Wertschöpfungskette Milch vor allem zugunsten des Handels außer Kraft zu setzen. Wir sind nicht blauäugig! Wir wissen sehr wohl, dass die Umsetzung des Art. 148 in nationales Recht nur ein erster Schritt ist und dass es damit noch nicht getan ist. Es stellt sich damit noch nicht automatisch eine bessere Verhandlungsposition ein und damit in Folge automatisch höhere Milchpreise“, so Hansen weiter. Um dahin zu kommen, muss auf EU-Ebene die Möglichkeit eines wirkungsvollen Marktmanagements in Verantwortung der Milcherzeuger ermöglicht werden. Wie das aussehen könnte, stellt der BDM in seiner Zukunftsstrategie 2030 dar.“
„Das Wissen darum, dass es noch mehr braucht, entschuldigt aber nicht, noch nicht einmal den ersten Schritt zu gehen und die Umsetzung des Art. 148 GMO weiter zu verzögern bzw. zu verhindern. Allein schon der Umstand, dass wir Milcherzeuger vor bzw. bei der Abholung der Milch in der Regel bisher nicht wissen, welchen Preis wir dafür bekommen, ist ein untragbarer Zustand“, sagt BDM-Sprecher Hans Foldenauer. „Das verlagert das Marktrisiko allein auf die Erzeugerebene. Um das Marktrisiko nicht länger allein tragen zu müssen, bedarf es konkreter Preis- und Mengenvereinbarungen, die über einen längeren Zeitraum wie 30 Tage, oder wie teilweise üblich über 90 Tage Geltung haben.“
„Wir müssen hier um etwas kämpfen, was eine absolute Selbstverständlichkeit sein sollte: Dass Preis und Menge vor der Lieferung unserer Produkte konkret verhandelt sind und wir nicht ins Blaue hinein liefern. Wäre es für die Molkereiseite, die die Umsetzung von Art. 148 GMO mit aller Kraft verhindern will, denn ein praktikables Geschäftsmodell, einfach mal an den Handel zu liefern und dann im Nachgang zu schauen, was der Handel dafür bezahlen will? Ich glaube, kaum“, ergänzt Karsten Hansen. „Bei der Umsetzung des Art. 148 GMO geht es um mehr als die Anpassung der Lieferbeziehungen an stark volatile Märkte und es geht vor allem um mehr als die Glättung von Preisspitzen. Wenn die Umsetzung richtig gemacht wird, kann dies sehr wohl einen ersten Schritt hin zu einer Verbesserung der Marktstellung der Erzeuger bedeuten. Richtig gemacht bedeutet: keine Ausnahmen, keine Teilmengenlösungen, keine Schlupflöcher! Wir fordern die Bundesregierung auf, den vielen Worten nun endlich Taten folgen zu lassen.“
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