Der auf Initiative von Bundesagrarminister Cem Özdemir den maßgebenden Verbänden zur Anhörung vorgelegte Referentenentwurf über die erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung löste aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter unangebrachte Reaktionen aus.
Stellungnahme zu den Verlautbarungen des Bauernverbands anlässlich des zur Anhörung vorgelegten Referentenentwurfs über die erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung
Der Bundesagrarminister war den strategischen Leitlinien und Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft gefolgt und hat im Referentenentwurf die in Kapitel 4 des ZKL-Berichts verfasste Vereinbarung aufgegriffen, die lautet: „Um die Planungssicherheit für Erzeuger:innen zu erhöhen, sollten verbindliche Lieferverträge mit konkreten Angaben über Menge, Qualität, Preis und Laufzeit des Vertrages umgesetzt werden.“
„Der Behauptung von DBV-Vizepräsident und ZKL-Mitglied Dr. Holger Hennies, die ZKL hätte die nationale Anwendung des Artikels 148 GMO explizit ausgeschlossen, ist entschieden zu widersprechen“, betont ZKL-Mitglied und Sprecher des BDM Hans Foldenauer. „Auf die konkrete Nennung des Artikels 148 GMO hat man lediglich aufgrund seiner Fokussierung auf die Milch verzichtet. Mit der fehlenden konkreten Nennung des Artikels wird vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass die Notwendigkeit von verbindlichen Lieferverträgen grundsätzlich für den gesamten landwirtschaftlichen Sektor besteht“, hebt Hans Foldenauer hervor.
„Ob auch Wahlkampf-Überlegungen bei der schnellen Umsetzung des ZKL-Papiers eine Rolle spielen, sei dahingestellt. Fakt ist aber, dass gerade auch der Bauernverband dazu aufgefordert hat, die ZKL-Vorschläge umgehend anzugehen. Die Behauptung des DBV-Milchpräsidenten Karsten Schmal, dass die Anwendung des Artikels 148 GMO zu niedrigen Erzeugerpreisen führen würde, ist wirklich hanebüchen und würde im Übrigen – wenn sie denn stimmen würde – erst recht zeigen, wie groß das Machtgefälle zwischen Molkereien und Milcherzeugern und damit auch ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist.“
„Niedrige Erzeugerpreise haben ihre Ursache schlicht in einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage und nicht in einer Vertragspflicht“, stellt Foldenauer richtig. „Da hilft auch nicht eine Berufung des DBV und DRV auf eine Analyse, die im Auftrag des DRV vom molkereinahen ife-Institut und der FH Kiel erstellt wurde. Die hier verfassten Feststellungen lassen sich alle problemlos widerlegen“, so Foldenauer weiter.
„Der Bauernverband zeigt mit diesem Manöver sein wahres Gesicht. Anstatt sich für die Interessen der Molkereiindustrie stark zu machen, sollten sich die Bauernverbandsfunktionäre lieber damit befassen, wie dem vom Bundeskartellamt festgestellten Machtgefälle zu Ungunsten der Erzeuger entgegengewirkt werden könnte. Unbestritten ist, dass der Milchmarkt nicht allein mit der nationalen Umsetzung des Art. 148 GMO vom Kopf auf den Fuß gestellt werden kann. Es bedarf, wie ebenfalls in den strategischen Leitlinien und Empfehlungen der ZKL steht, noch weitreichender, innovativer Überlegungen. Sich damit zu beschäftigen, wäre jetzt das Gebot der Stunde!“