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Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, die Antragsvoraussetzungen für die Dürrehilfen in einem Punkt, der die Milchviehhalter unabsichtlich benachteiligt, zu überarbeiten.
Nachbesserung bei der Dürrehilfe nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden
Im Rahmen des gemeinsamen Dürrehilfeprogramms von Bund und Ländern stellt sich eine Maßgabe der Antragsstellung als Problemfall für die Milchviehhalter dar. Die Milchmarktkrise 2015/2016, die den Milchviehhaltern bereits riesige Verluste beschert hat, sorgt nun dafür, dass ausgerechnet die existenziell gefährdeten Milchviehhalter in vielen Fällen eine wichtige Maßgabe dieses Dürrehilfeprogramms nicht erfüllen können: die Maßgabe, dass nicht mehr als 35 % der Einkünfte aus gewerblicher und nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit stammen dürfen. Die 35%-Grenze wird häufig sehr schnell überschritten, da die vorliegenden Buchführungsabschlüsse 2016 für die Milcherzeugung krisenbedingt sehr niedrige Einkünfte bzw. sogar Verluste ausweisen. Auch die Buchführungsabschlüsse 2017 sind wegen des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres noch deutlich geprägt von der Krise.
„Die Begründung dieser Schwelle ist zwar im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeld durchaus nachvollziehbar und gut gedacht, allerdings führt sie in diesem Fall zu einer eklatanten Benachteiligung der Milchviehhalter“, erklärt BDM-Vorsitzender Stefan Mann. „Der BDM hat das Bundesministerium daher aufgefordert, die Regelung in diesem Punkt zu überarbeiten. Denkbar wäre beispielsweise, die Regelung dahingehend zu verändern, dass das außerlandwirtschaftliche Einkommen von der Schadenssumme in Abzug gebracht wird. Damit würde man auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Gelder vor allem die Landwirte erhalten, die von der Landwirtschaft leben, gleichzeitig könnte aber die Benachteiligung der Milchviehhalter vermieden werden.“
„Wir bauen auf eine konstruktive Lösung durch das Bundesministerium, auch wenn wir bisher noch keine Antwort auf unseren Vorschlag erhalten haben“, so Mann weiter.
Um eine Ungleichbehandlung der Milchviehhalter in den einzelnen Bundesländern zu verhindern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, regt der BDM außerdem an, dass die Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen und ebenfalls ein eigenes länderspezifisches Dürrehilfeprogramm für Tierhalter, die auf Grundfutterzukäufe angewiesen sind, auflegen sollten.
Nur in Bayern gibt es bisher ein eigenes, speziell auf die Tierhalter zugeschnittenes Hilfsprogramm. Das bayerische Hilfsprogramm in Höhe von 50 Mio. Euro für dürregeschädigte Tierhalter ist nicht zuletzt auch dank seiner einfachen Antragsstellung mit großem Erfolg angelaufen. Die bayerischen Milchviehhalter können damit ihre durch die Dürre entstandenen Schäden abmildern, während ihren Kollegen in den anderen Bundesländern nur der Weg über das gemeinsame Dürrehilfsprogramm von Bund und Ländern bleibt.