Mit den Beschlüssen der Agrarministerkonferenz zum Milchmarkt zeigen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder in weiten Teilen deutlich, dass es ihnen offenbar an einem Problembewusstsein für die Situation der Milchviehhaltung in Deutschland mangelt.
Milch-Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zeigen bei vielen mangelndes Problembewusstsein für die Situation der Milchviehhalter
„Die Ergebnisse atmen mit wenigen Ausnahmen regelrecht ein „Weiter so wie bisher““, kritisiert BDM-Vorstandsvorsitzender Karsten Hansen. „Zu begrüßen ist, dass man sich auf EU-Ebene für einen weiteren Ausbau der EU-Milchmarktbeobachtungsstelle einsetzen will und auch den Lebensmitteleinzelhandel stärker in die Beobachtung mit einbeziehen will. Ebenfalls positiv zu bewerten sind auch die Vorstöße der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Bremen, die sich explizit für eine Stärkung der Position der Milchviehhaltung eingesetzt haben. Sie befürworteten eine Umsetzung und Weiterentwicklung des Art. 148 GMO sowie die Anwendung von effizienten Kriseninstrumenten.“
„Gut klingt zunächst auch der Beschluss aller Länderministerien, der das Bundesministerium auffordert, die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken auszuschöpfen, um einseitige Abschöpfungen von Zahlungen beispielsweise für höhere Tierwohlstandards wirksam zu verhindern. Tatsächlich wäre das aber die Lösung für ein Problem, das in der Realität eine eher untergeordnete Bedeutung hat. Die eigentlichen Probleme, nämlich die viel zu niedrige, nicht kostendeckende Entlohnung höherer Standards und die finanzielle „Umverteilung“ innerhalb der Molkereien, die Aufschläge für höhere Standards durch Abschläge beim Milchgeld anderer bezahlen, werden dadurch nicht gelöst“, so Hansen.
Weiterhin setzen die Ministerinnen und Minister auf freiwillige, unternehmensbezogene Mengenmanagementmodelle in Verantwortung der Molkereien. Die Länderministerien begrüßen die bisherigen Aktivitäten und Initiativen der Molkereiwirtschaft hinsichtlich der Flexibilisierung der Milchlieferbeziehungen, Mengenplanung, Mengensteuerung und Milchpreisabsicherung und ignorieren dabei offenbar völlig, dass sich gerade in diesem Jahr mit regelrechten Milchpreisabstürzen erneut gezeigt hat, dass dieses Instrumentarium in Verantwortung der Molkereiwirtschaft keine positive Wirkung für die Erzeuger hat.
„Der Milchpreisverfall in 2023 kam nicht plötzlich und unerwartet, sondern hat sich bereits Mitte 2022 angekündigt. Das Marktrisiko wurde einmal mehr auf die Erzeugerebene verlagert – ohne rechtzeitig gegenzusteuern und Wertschöpfungsverluste für die Erzeuger zu verhindern. Eine Stärkung der Erzeuger sieht definitiv anders aus“, kritisiert BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Wer diese Initiativen der Molkereiwirtschaft als positiv bewerten will, muss sich das Ergebnis anschauen und das ist ein eindeutiger Beleg, dass die Molkereiunternehmen konsequent in ihrem eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse handeln.“
„Wir Milchviehhalter befürworten wie die Agrarministerinnen und Agrarminister die Zielsetzung des Art. 210 a GMO, Vereinbarungen über Nachhaltigkeitsaspekte kartellrechtlich freizustellen. Allerdings ist die Annahme, dass dies schon die Stellung der Erzeugerebene in der Lebensmittelkette stärken könnte, eine Fehlannahme. Auch bei Preisvereinbarungen für Nachhaltigkeitsaspekte werden die Maßstäbe zum einen durch die Marktlage und zum anderen durch die mächtigeren Marktpartner gesetzt – und das sind nicht die Bäuerinnen und Bauern“, betont BDM-Vorstandsmitglied Manfred Gilch.
„Insgesamt stellen wir fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip der AMK immer wieder dazu führt, dass weiterreichende Beschlüsse unterbleiben“, fasst Gilch die Ergebnisse der AMK zusammen. „Wir bauen daher darauf, dass Bundesminister Cem Özdemir mit der Vorgabe von vertraglichen Vereinbarungen vor Lieferung der Milch zeigt, dass dieser Vorstoß aus seinem Haus, der ein Schritt in die richtige Richtung ist, konsequent weiterverfolgt wird.“
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