Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen will die Bundesregierung die Befugnisse des Bundeskartellamtes erweitern. Zukünftig soll das Bundeskartellamt Missstände des Wettbewerbs, die es im Rahmen einer Sektoruntersuchung feststellt, mit geeigneten Maßnahmen auch abstellen können.
Gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt richtiger Schritt
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. begrüßt diese Novelle als richtigen Schritt, um wettbewerbsfeindlichen Machtverhältnissen innerhalb der Wertschöpfungskette schneller gegensteuern zu können.
„Wir selbst können ein Lied davon singen, wie wenig die Politik bereit ist, effektiv gegen bereits bestehende Marktungleichgewichte vorzugehen“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen.
In der Sektoruntersuchung Milch stellte das Bundeskartellamt bereits 2012 fest, dass die Preisfindung für die Milcherzeuger in einem nicht funktionsfähigen Wettbewerbs- und Marktumfeld erfolgt und im Milchmarkt ein eklatantes Marktgefälle zu Ungunsten der Milchviehbetriebe besteht. Diese Feststellung wurde 2017 in einem Sachstandspapier zum Verwaltungsverfahren zu Milch-Lieferbedingungen noch einmal bestätigt.
„Handlungsnotwendigkeiten haben daraus bisher immer allenfalls die oppositionellen Parteien ableiten wollen, nie die Regierung. Wir sind es leid, dass offensichtliche Missstände einfach ignoriert werden können. Es ist für uns daher folgerichtig, dass das Bundeskartellamt, das als Behörde nicht um die Wählergunst buhlen muss, nicht länger nur Bußgelder verhängen darf, sondern mehr Befugnisse erhält, wettbewerbsrechtliche Missstände abzustellen.“
Mit der Novellierung des Gesetzes sollen Marktzugänge erleichtert werden, Konzentrationsprozesse gestoppt werden und auch die Abschöpfung von wirtschaftlichen Vorteilen, die Unternehmen kartellrechtswidrig erlangt haben, erleichtert werden. Im Extremfall soll sogar die Möglichkeit bestehen, Unternehmen zu entflechten.
„Dass sich der Deutsche Raiffeisenverband DRV dagegen ausspricht, spricht Bände“, betont BDM-Vorstand Johannes Pfaller. „Im Rahmen der Sektoruntersuchung Milch wurde festgestellt, dass vor allem größere genossenschaftliche Molkereiunternehmen kein besonderes Interesse an hohen Preisen für Agrarprodukte haben. Wenn nun DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp verlautbaren lässt, die Novelle widerspreche den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft, sei zudem ein weitgehender Eingriff in den Markt, dann sollte das für die zuständigen Minister ein Zeichen sein, dass sie mit den vorgesehenen Inhalten der Novellierung auf dem richtigen Weg sind.“
„Für unsere Interessen ist die Erweiterung der Befugnisse des Kartellamts trotzdem nicht automatisch ein Selbstläufer, denn noch immer zielt die Beurteilung, ob eine Störung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher geht, viel zu stark nur auf mögliche Nachteile in Form von Preissteigerungen für den Konsumenten ab. So werden vom Bundeskartellamt beispielsweise auch weiterhin Fusionen von Molkereigiganten genehmigt. Vernachlässigt wird aus unserer Sicht, dass billige Preise für die Verbraucher einseitig voll zu Lasten der Wirtschaftlichkeit auf den landwirtschaftlichen Betrieben gehen, was einen hohen Intensivierungs- und Effizienzdruck zur Folge hat, und letztlich wiederum negative externe Kosten für die Gesellschaft bedeutet. Wir plädieren dafür, dass weniger der Endpreis für den Verbraucher als vielmehr die gleichmäßige Verteilung des Wettbewerbs- und Preisrisikos entlang der Wertschöpfungskette ein entscheidendes Kriterium für einen funktionierenden Markt darstellen sollte“, fordert Karsten Hansen.