Erstmalig tritt Verbändebündnis zur Agrarsozialwahl 2023 an

Im Mai 2023 findet bundesweit die Sozialwahl 2023 statt – auch in der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Mehr als 1,5 Millionen Versicherte wählen die Vertreter:innenversammlung der SVLFG. Erstmalig tritt mit der Liste 4 „Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023“ auch ein Zusammenschluss aus 12 landwirtschaftlichen Verbänden zur Wahl in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) an.

Es geht um viel:
Das gewählte Gremium entscheidet über Beiträge, Leistungen und das Beratungsangebot der Sozialversicherung. Damit hat es einen großen Einfluss auf das Einkommen und das Sozialleben der landwirtschaftlichen Betriebe.
„Als Stimme der bäuerlichen Basis treten wir an für eine gerechtere Agrarsozialpolitik. Konkret fordern wir mehr Transparenz, Beitragsgerechtigkeit und eine Förderung von Existenzgründer:innen und Junglandwirt:innen in der SVLFG“, so Isabella Hirsch (Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft), die Spitzenkandidatin vom Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023. „Wir fordern eine existenzsichernde Rente in der Landwirtschaft, denn diese liegt momentan weit unter dem Bundesdurchschnitt. Landwirt:innen leisten tagtäglich viel in unserer Gesellschaft. Trotzdem ist es ihnen nicht möglich, eine vollwertige, sichere Rentenvorsorge aufzubauen. Hier braucht es Änderungen, damit sie im Alter selbstbestimmt leben können.”
Das Aktionsbündnis setzt sich außerdem für mehr Transparenz beim Zustandekommen der Beschlüsse ein. „In jedem anderen Parlament oder Gemeinderat werden Beschlussvorlagen und Alternativen vorab öffentlich gemacht. Das fordern wird auch für die SVLFG – und das ist umso wichtiger, weil die Mitglieder keine Wahlfreiheit haben”, meint Hans Brunner, (Listenplatz 2, Verband der Landwirte im Nebenberuf e.V. Landesverband Bayern), Landwirt aus Waldkirchen.
„Ein gerechter und solidarischer Beitrag zur SVLFG sieht anders aus!”, sagt Engelbert Vogler (Listenplatz 7, BDM), Milchviehhalter aus Stötten. „Ein vergleichsweise kleiner Betrieb muss pro Kuh ungefähr doppelt so viel zahlen wie ein Betrieb mit 400 oder mehr Kühen. Deshalb treten wir als Aktionsbündnis dafür ein, die Benachteiligungen für kleinere Betriebe – besonders in der Milchviehhaltung – abzubauen.“ Auch Betriebe mit besonders artgerechten Haltungsverfahren (z.B. horntragende Tiere, Haltung von Bullen in der Herde) dürfen nicht benachteiligt werden. Ähnliches gilt für andere Tierarten und auch für Bienenvölker.
Im Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 haben sich 12 Organisationen zusammengeschlossen: die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel, die ökologischen Anbauverbände Bioland, Biokreis, Demeter und Naturland, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), das Bündnis junge Landwirtschaft, Landwirtschaft verbindet Deutschland (LSV), der deutsche Berufs- und Erwerbs Imker Bund (DBIB), die junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (jAbL) und der Verband der Landwirte im Nebenberuf e.V. Landesverband Bayern. Insgesamt 20 Kandidat:innen und ihre 20 Stellvertreter:innen stehen für die Liste 4: Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 zur Wahl.

Hintergrundinformationen:
Die ausführlichen Forderungen des Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023 sowie Informationen zu den Kandidat:innen, ihren Stellvertreter:innen und den beteiligten Verbänden finden Sie unter: www.agrarsozialwahl.de
Die Wahlunterlagen werden seit Mitte April versendet und müssen bis zum 31. Mai bei der SVLFG vorliegen.

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