Die Insolvenz der B.M.G., mit einer Jahresmilchmenge von rund 950 Mio. kg Milch einer der größten Milchhändler in Deutschland, hat viele Milchlieferanten, deren Milch von einem auf den anderen Tag nicht mehr abgeholt wurde, in schwerste Bedrängnis und existenzielle Not gebracht. Dies umso mehr, weil die Milchlieferanten der B.M.G. schon für die bereits gelieferte Milch im Februar nur eine Abschlagszahlung erhalten haben.
B.M.G.-Insolvenz: Konstruktive Soforthilfe, aber weiteres Maßnahmenbündel erforderlich
„Wir sind sehr erfreut, dass wir sowohl auf Ebene des Bundesministeriums als auch im engen Austausch mit den Länderministerien in NRW und Hessen auf offene Ohren stoßen und ganz schnell und konstruktiv dafür gesorgt wurde, dass auch die Milch der Lieferanten, die zunächst keine neuen Abnehmer fanden, zumindest vorübergehend bei Molkereien untergebracht werden konnte“, erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. „Bundesministerin Julia Klöckner und die Länderministerinnen Christina Schulze-Föcking in Nordrhein-Westfalen und Priska Hinz in Hessen zeigen hier Bewusstsein für die Nöte der Milchviehhalter und großes persönliches Engagement, wenn es darum geht, auch noch die letzten Einzelfälle, die noch keine Abnehmer haben, unterzubringen. Wir bedanken uns auch bei unseren Landesteams und vielen Mitgliedern, die sich im Hintergrund intensiv engagieren und sich mit betroffenen Milcherzeugergemeinschaften, mit einigen konstruktiven Molkereien und engagierten Politikern über alle Parteigrenzen hinweg austauschen, um schnelle und unbürokratische Hilfen für die betroffenen Milchviehhalter zu ermöglichen.“
„Allerdings dürfen wir mit dem Erreichten nicht zufrieden zu sein“, betont Schaber. „Die eigentliche Aufgabe liegt noch vor uns. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Milch der B.M.G., die jetzt notdürftig bei anderen Molkereien untergebracht wurde, dort angesichts einer angespannten Milchmarktsituation zum Teil gar nicht gebraucht wird und entsprechend nur zu niedrigsten Preisen und nur kurzfristig angenommen wird – was auch der Hauptgrund für die Insolvenz der B.M.G. sein dürfte.“
Der wirtschaftliche Schaden für die Milchviehhalter ist enorm: In vielen Fällen erhalten die ehemaligen B.M.G.-Lieferanten derzeit einen Milchpreis, der noch unter dem Spotmarkt-Niveau liegt, weil sie auch für die Transportkosten noch selbst aufkommen müssen. Ersten Einschätzungen zufolge dürften sich die zu erwartenden Einnahmeverluste für die ehemaligen B.M.G.-Lieferanten auf insgesamt mindestens rund 60 Mio. Euro beziffern lassen – Tendenz steigend, wenn man davon ausgeht, dass auch nach vier Wochen die Milchpreisunterschiede zum Bundesschnitt deutlich sein dürften.
Nach Ansicht des BDM braucht es jetzt ein ganzes Maßnahmenbündel, um die Situation für alle Milchviehhalter befriedigend zu lösen. Neben schnellen finanziellen Soforthilfen für die Betroffenen ist vor allem auch eine schnellstmögliche Entlastung des Milchmarktes von drückenden Milchmengen nötig. Dafür muss die Entscheidung der EU-Kommission und des EU-Agrarrates, das Interventionsverfahren nach dem Festpreisverfahren auszusetzen, sofort zurückgenommen werden und das EU-Sicherheitsnetz um befristete Mengendisziplinmaßnahmen erweitert werden.