Die Einstellung der Milchabholung durch die B.M.G. als einem der größten deutschen Milchhändler bedeutet für die direkt betroffenen Milchviehhalter ein wirtschaftliches Desaster: Sie sind damit unmittelbar und akut in ihrer Existenz bedroht. Schon für die bereits gelieferte Milch im Februar erhalten die Lieferanten der B.M.G. kein Geld mehr und nun stehen viele Betriebe in einer angespannten Milchmarktsituation vor der Frage, ob und zu welchem Preis ihre Milch überhaupt einen weiteren Abnehmer findet.
Aus für Milchhändler B.M.G.: Schnelle Rettung der betroffenen Milchviehhalter gefordert
Durch gemeinsame Anstrengungen von betroffenen Milcherzeugergemeinschaften sowie von Verbänden der Milchviehhalter ist es in Zusammenarbeit mit verschiedenen Molkereiunternehmen gelungen, für einen Teil der betroffenen Milchviehhalter zumindest die weitere Milchabholung zu organisieren und zu sichern.
Bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl von Milchviehhaltern bleibt die Milch bisher allerdings auf dem Betrieb stehen, betroffen sind davon unter anderem Betriebe im Schwarzwald, im Westerwald und im Sauerland.
„Aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter ist es ein Unding, dass man die betroffenen Milchviehbetriebe in dieser Notlage hängen lässt. Wir erkennen an, dass einige Molkereien sehr kooperativ an Lösungen mitarbeiten, müssen aber auch feststellen, dass manche Molkereiunternehmen offenbar ihre Marktmacht, die in der aktuellen Marktsituation noch einmal größer ist, gegenüber den Milchviehhaltern regelrecht ausspielen, ohne Rücksicht darauf, was in den betroffenen Regionen damit angerichtet wird“, erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. „Manche Molkereiunternehmen unternehmen wirklich alles kurzfristig Mögliche und nehmen die Milch zumindest ab. Aber es gibt auch die anderen, die die Notsituation der Milchviehhalter entweder nicht ernst nehmen oder sogar nutzen, um an den Milchviehhaltern, die sich für mehr Wettbewerb im Milchmarkt engagieren, ein Exempel zu statuieren. „Es kann nicht sein, dass man bereits gegebene Zusagen der Milchaufnahme in dieser Zwangslage kurzfristig wieder zurücknimmt“, kritisiert Schaber vehement.
„Um die betroffenen Milchviehbetriebe nicht ebenso wie die B.M.G. in die Insolvenz zu treiben, ist umgehend politisches Handeln notwendig. Es muss sofort ein staatlicher Nothilfefonds eingerichtet werden und mit Überbrückungsgeldern muss Liquidität für die betroffenen Milchviehbetriebe geschaffen werden“, fordert Schaber nachdrücklich. „Gleichermaßen muss die nach § 5 Milch- und Fettgesetz mögliche Zuweisung der Milchabholung an Molkereiunternehmen erfolgen, auch wenn im Moment die dafür nötigen konkreten Zuweisungsgebiete nicht definiert sind. Dies muss im Eilverfahren geändert werden, um auch diese Option schnellstmöglich nutzen zu können. Die aktuelle katastrophale Lage, die viele Milchbetriebe ganz schnell ihre Existenz kosten wird, erfordert sofortige und beherzte Notfallmaßnahmen.“
Der BDM appelliert an Bundesagrarministerin Julia Klöckner, sich darüber hinaus in Brüssel umgehend für die Erweiterung des Sicherheitsnetzes für den EU-Milchmarkt um zeitlich befristete Mengendisziplinmaßnahmen einzusetzen. Wäre die aktuelle Marktsituation angesichts drückender Milchmengen nicht derart angespannt, könnte auch die Milch der betroffenen Milchviehhalter deutlich leichter am Markt untergebracht werden. Das Milchmarkt-Krisenmanagement-Konzept des BDM und EMB mit dem darin enthaltenen dreistufigen Herangehen bildet die Grundlage dafür, dass das Marktrisiko nicht derart einseitig auf die Milchviehhalter als schwächstes Glied der Wertschöpfungskette abgewälzt werden kann. In der jetzigen Situation muss überdies die Entscheidung der EU-Kommission und des EU-Agrarrates, das Interventionsverfahren nach dem Festpreisverfahren auszusetzen, sofort zurückgenommen werden.
„In dieser prekären Situation muss alles, was möglich ist, getan werden, um die Milchviehhalter zu unterstützen“, erklärt Schaber, „und vor allem muss wirklich schnell und unbürokratisch gehandelt werden!“