Artikel 148 GMO – Endlich soll ein erster Schritt gemacht werden

Nach dem Ampel-Aus wird nun ein konkreter Vorstoß unternommen, die unsägliche Situation, dass Milchviehhalter ganz überwiegend erst nach der Lieferung ihrer Milch erfahren, welchen Preis sie dafür erhalten, zu beenden. Vor über 10 Jahren hat die EU den Mitgliedsländern über Art. 148 Gemeinsame Marktordnung die Möglichkeit eingeräumt, den Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen über Preis, Menge, Qualität und Lieferdauer vor der Rohmilchablieferung verbindlich vorzugeben. Mit der gestern eröffneten Anhörung der Verbände will das Bundesagrarministerium dies nun endlich auch in Deutschland umsetzen.

„Das ist ein längst überfälliger erster Schritt hin zu einem stärker marktwirtschaftlichen Verhalten im Milchmarkt“, hebt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen positiv hervor. „Es ist auch ein erster Schritt, um die Marktstellung der Milcherzeuger gegenüber ihren Abnehmern deutlich verbessern zu können, auch wenn hierfür noch weitere Schritte folgen müssen.“
„Den Milcherzeugern muss die Möglichkeit eröffnet werden, wirkungsvoll Einfluss auf das Marktgeschehen nehmen zu können“, erläutert Hansen. „Das bedeutet, innovative Marktmanagementsysteme zu entwickeln. Weiterentwickelt werden sollte auch das Sicherheitsnetz für EU-Agrarmärkte. Wir sehen angesichts immer wiederkehrender Marktkrisen, die mit einem massiven Abstürzen der Preise verbunden sind, wie notwendig dies nach wie vor ist.“

Die kürzlich an Bundesagrarminister Cem Özdemir übergebenen Leitlinien und Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) dürften das Bundesministerium in seiner Entscheidung, die Umsetzung von Art. 148 GMO nun anzugehen, bestärkt haben. In einem eigenen Kapitel zur Gemeinsamen Marktordnung GMO haben sich die Mitglieder der ZKL einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Möglichkeit, den Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen vor Lieferung der Agrarprodukte verbindlich vorzugeben, umgesetzt werden soll.

„Wir sehen mit Unverständnis, dass sich Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands, offenbar schon wieder ein Stück weit vom einstimmig gefundenen Konsens verabschiedet“, kritisiert ZKL-Mitglied und Sprecher des BDM Hans Foldenauer. „Holzenkamp könne nicht alle Inhalte der ZKL-Leitlinien und Empfehlungen mittragen, ist zu lesen. Zu hören ist auch, dass der DRV-Geschäftsführer hinter den politischen Kulissen bereits massiv gegen das Bestreben des BMEL arbeitet, den Artikel 148 in nationales Recht umzusetzen.“

„Es muss ein Ende haben, dass wir für etwas kämpfen müssen, was eine absolute Selbstverständlichkeit im Geschäftsleben ist: Dass Preis und Menge vor der Lieferung unserer Produkte konkret verhandelt sind und wir nicht ins Blaue hinein liefern. Wir appellieren daher an alle politisch verantwortlichen Entscheidungsträger, diesen ersten Schritt hin zu einer Verbesserung der Marktstellung der Landwirtschaft und zu einem marktwirtschaftlicheren Verhalten mitzugehen. Auch wenn umgehend noch weitere Schritte folgen müssen, ist doch klar, dass auch der längste und schwierigste Weg mit dem ersten Schritt beginnt“, appelliert Foldenauer an die Bereitschaft aller Parteien, diesen Schritt zu unterstützen.

„Die öffentlichen Kassen sind klamm, Ziel muss daher sein, dass das Einkommen der Landwirte ganz überwiegend über den Markt generiert werden kann. Gebot der Stunde ist daher jetzt die Verbesserung der Marktstellung der Erzeuger.“

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