Die Agrarministerinnen und Agrarminister brachten bei der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Hannover, die am heutigen Freitag zu Ende ging, deutlich zum Ausdruck, dass die Milchkrise für die Milchviehhalter längst nicht beendet ist und angesichts der finanziellen Situation der Milchviehbetriebe und der Folgen in der Agrarstruktur weiter dringender Handlungsbedarf besteht – das zeigen auch die Beschlüsse von Hannover, die die AMK-Beschlüsse des letzten Jahres fortschreiben.
Agrarministerkonferenz: In den Beschlüssen einen Schritt weiter – Tempo der Umsetzung jetzt maßgeblich
Bestätigt wurde von der Agrarministerkonferenz, dass die aktuellen EU-Hilfsmaßnahmen, die an eine Produktionszurückhaltung der Milchviehhalter geknüpft wurden, positive Wirkung auf die Milchpreise hatte. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter teilt die Bewertung der Konferenz, dass dies die Bedeutung einer handlungsfähigen, nachfrageorientierten Agrarmarktpolitik unterstreicht.
„Positiv ist, dass die Beschlüsse der Ministerinnen und Minister erkennen lassen, dass auf mehreren Ebenen Veränderungen notwendig sind. Sehr wichtig für uns ist, dass weiter der EU-Milchmarkt im Blickpunkt steht“, erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. „Zu begrüßen ist außerdem, dass die Erkenntnisse des im März veröffentlichten Sachstandsberichts des Bundeskartellamts bei dieser Agrarministerkonferenz Eingang in die Beschlüsse gefunden haben.“
Trotz mehrerer Milchpreiskrisen noch immer fehlende Branchenlösungen erfordern nun neue Initiativen für eine modernere Gestaltung der Lieferbeziehungen, so die Agrarminister. Entschlossen zeigten sie sich, im Bereich der Vertragsgestaltung verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen zu Menge, Preis und Laufzeiten auch tatsächlich durchzusetzen, da dies als Beitrag zur Abmilderung künftiger Marktkrisen gesehen wurde. „Den gleichen Durchsetzungswillen benötigen wir auch, wenn es darum geht, die EU-Milchmenge im Krisenfall zeitlich befristet reduzieren zu können. In diesem elementaren Punkt belässt es die Agrarministerkonferenz aber bei einem Prüf- und Bewertungsauftrag an das Bundesministerium“, mahnt Schaber an.
Die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung und zu erwartenden Wirkungen einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Mengenbegrenzung bei schweren Marktstörungen soll eingehend beschrieben und bewertet werden.
„Nach unserem Konzept ist dies erst der letzte Schritt, wenn sich eine Marktkrise trotz Deckelung der Milchmenge oder einer zusätzlichen freiwilligen Mengenreduktion weiter verschärfen sollte. Trotzdem ist diese Möglichkeit wichtig, weil hier konsequent auf die Reduzierung der EU-Milchmenge abgestellt wird. Die Verringerung der EU-Milchmenge im Krisenfall ist der wichtigste Hebel, um in einem globalen Markt die nötige Preiserholung zu erreichen. Die notwendigen Mehrheiten unter den EU-Mitgliedsländern für eine verbindliche entschädigungslose Mengenreduktion werden allerdings schwerer zu erreichen sein als dies bei einem abgestuften Vorgehen der Fall ist, bei dem zunächst die Milchmenge nur gedeckelt und auf freiwilliger Basis gegen Entschädigung reduziert wird“, so Schaber. „Wir dürfen aber gerade in diesem Bereich absolut keine Zeit verlieren. Diskutiert wurde genug – es ist Zeit, mit voller Kraft an die Umsetzung eines wirksamen Kriseninstrumentariums zu gehen. Die Erfahrungen des zweiten EU-Hilfspakets sollten Motivation genug sein.“