Wichtige Ergänzung zur diesjährigen Agrardieselvergütung

Bild: Paul-Georg Meister / pixelio.de
Für das vergangene Wirtschaftsjahr können Land- und Forstwirte wieder eine Agrardieselvergütung beantragen. Diese beträgt 21,48 Cent/Liter und muss bis zum 30. September 2017 beantragt werden. Seit dem 01. Januar 2017 sind aber neue Regelungen in Kraft getreten.

Nun müssen Landwirte im Rahmen ihres Antrags zukünftig zwei zusätzliche Formulare an die Hauptzollämter senden. Zum einen muss ergänzend zu den üblichen Unterlagen eine sogenannte Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139) eingereicht werden. Neu ist auch die nachträgliche Anzeige- und Erklärungspflicht für Steuerentlastungen, die künftig einmal jährlich abgegeben werden muss (Formular 1462). Dies muss spätestens bis zum 30. Juni des Kalenderjahres, das der Auszahlung folgt, geschehen.
Alle Formulare finden Sie unter Angabe der Formularnummer im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
www.formulare-bfinv.de

Das genaue Antragsverfahren wird auf der Website des Zolls im Detail geschildert:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/
Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html

Der ausgefüllte Antrag (Formular 1140 bzw. 1142) muss in jedem Fall ausgedruckt und unterschrieben an das jeweilig zuständige Hauptzollamt gesendet werden.