Milchviehhalter-Eckpunktepapier 2017

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Erwartungen des BDM an eine neue BundesregierungDie Milchviehhaltung in Deutschland und Europa ist in den vergangenen Jahren durch existenzbedrohende Krisen wirtschaftlich sehr stark belastet worden. Nur mit dem Einsatz großer Summen an staatlichen Finanzmitteln ist es gelungen, im Zusammenspiel von Liquiditätshilfen und staatlicher Einlagerung von Milchpulver den völligen Zusammenbruch des Milchmarktes zu verhindern.

Trotz dieser Hilfen sind den Milchviehhaltern riesige finanzielle Verluste entstanden. Die Aufarbeitung der Verluste ist den Milchviehhaltern bisher trotz einer Entspannung auf dem Milchmarkt bei Weitem nicht möglich. Die Vitalität der ländlichen Räume ist dadurch deutlich geschwächt,  eine wirtschaftlich stark aufgestellte Milchviehhaltung wäre Garant für den Erhalt von vielen Arbeitsplätzen, gerade auch im vor- und nachgelagerten Bereich. Ohne lebendige Landwirtschaft mit entsprechender Nutztierhaltung verwandeln sich die Dörfer mehr und mehr zu reinen „Schlafstätten“.
Bei genauer Betrachtung der aktuellen Milchmarktentwicklungen ist aufgrund steigender Milchanlieferungen in der EU wie auch in Deutschland eine erneute Krisenphase im Bereich des Möglichen. „Wir steuern sehenden Auges auf die nächste Milchkrise zu“, lautete die Feststellung der Referatsleitung Milch im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor kurzem.
Um Milchmarktkrisen wirkungsvoll entgegenzuwirken und die deutsche wie auch die europäische Milchviehhaltung zukunftsfähig machen zu können, muss sich die zukünftige Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Erweiterung des bestehenden Sicherheitsnetzes für den Milchmarkt einsetzen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen/Instrumente wichtig:

  • In Krisenphasen müssen Milchübermengen organisiert und strukturiert eingedämmt werden können statt übermäßig einzulagern.
  • Die Milchpulverberge müssen jetzt marktunschädlich abgebaut werden.
  • Das BDM-Milchmarkt-Kriseninstrument ist als fester Bestandteil des Sicherheits-netzes für den EU-Milchmarkt zu installieren. Nötige juristische Voraussetzungen dafür sind jetzt zu schaffen.
  • Im Marktkrisenfall muss eine Aktivierung der Mechanismen des Milchmarkt-Krisenmanagement-Konzepts jederzeit und ohne langdauernde Diskussionen erfolgen können, um massive Wertschöpfungsverluste zu vermeiden und die Milchviehbetriebe nicht weiter substanziell zu schwächen.
  • Für die Verbesserung der Marktstellung der Milchviehhalter müssen die Feststellungen der Sektoruntersuchung Milch (2011) und des Sachstandsberichts Lieferbedingungen (2017) des Bundeskartellamts in die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktordnung auf EU-und nationaler Ebene einfließen. Konkrete vertragliche Vereinbarungen über Preis, Menge und Vertragslaufzeit müssen der Milchviehhalter- und Molkereibranche verbindlich vorgegeben werden.
  • Im Rahmen der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ((GAP) müssen die besonderen Leistungen der Tierhalter für die Vitalität der ländlichen Räume (Erhalt von bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze) entsprechend honoriert und bei der zukünftigen Verteilung der Agrargelder berücksichtigt werden. Um die Agrargelder für die Zukunft sichern zu können, sind die Gelder künftig stärker mit von der Landwirtschaft für die Gesellschaft erbrachten Leistungen zu verknüpfen.
  • Die Tierwohldebatte ist sachlich und fair führen. Mehr Tierwohl braucht eine bessere Agrarmarktpolitik, die eine wirtschaftlich nachhaltige Weiterentwicklung unserer Betriebe ermöglicht. (Wissenschaftliche Berechnungen beziffern die jährlichen Mehrkosten, die den Betrieben durch notwendige Maßnahmen für mehr Tierwohl entstehen, auf mindestens 3 Milliarden Euro.) Anreizsysteme sollten vor Ordnungsrecht gestellt werden.
  • Freihandelsabkommen sind kritisch abzuwägen. Ernährungssouveränität, Fairness, eine nachhaltige Wertschöpfung für die ländlichen Räume und das Prinzip der Kreislaufwirtschaft müssen dabei oberste Priorität haben.
  • Die zukünftige Bundesregierung sollte sich für eine entsprechende Novellierung des Kennzeichnungsrechts einsetzen, die für Wahrheit und Klarheit bei der Produktkennzeichnung sorgt. Es grenzt an Verbrauchertäuschung, wenn als Herkunft eines Produkts nur die Stätte des letzten Verarbeitungsschritts angegeben, nicht jedoch die Herkunft der einzelnen Bestandteile des Produkts gekennzeichnet werden muss.

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