Klägerinnen aus der Landwirtschaft gesucht

Viele Landwirte und vor allem Landwirtinnen stehen vor einer ungerechten Rentensituation: Ihre Beitragszeiten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) werden nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) angerechnet.
Der Sozialverband VdK möchte das ändern – und sucht Landwirtinnen, die mit dem VdK in Musterstreitverfahren vor die Sozialgerichte ziehen, um für mehr Gerechtigkeit zu kämpfen.

Bisher gibt es zwischen den beiden Rentensystemen keine gegenseitige Anrechnung von Beitragszeiten. Ziel der Klagen ist es, dass Pflichtbeitragszeiten wechselseitig zwischen beiden Versicherungen angerechnet werden können.

Passende Klägerinnen sind weibliche VdK-Mitglieder, die in der Landwirtschaft tätig sind oder es waren. Sie haben Beitragszeiten in der AdL und in der GRV gesammelt. Des Weiteren sollte das Mitglied eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bei der die Beitragszeiten aus landwirtschaftlicher Arbeit nicht berücksichtigt wurden.

Interessierte Mitglieder, auf die die beschriebenen Kriterien zutreffen und die dazu beitragen wollen, die Rentensituation von Landwirtinnen zu verbessern, werden gebeten, sich mit ihren Kontaktinformationen an die VdK-Bundesrechtsabteilung zu wenden:

E-Mail-Adresse: landwirtinnen@vdk.de

 

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