EU-Generaldirektion AGRI berichtet über neue GAP

Zu einen Fachgespräch mit Vertretern landwirtschaftlicher Verbände hatte die EU-Generaldirektion AGRI in die Münchener Vertretung der EU-Kommission geladen. Rudolf Mögele, Vize-Generaldirektor der Generaldirektion hatte denn auch eine Menge Zahlen zu referieren, bevor er zu den inhaltlichen Änderungen in der Förderperiode 2021-2027 kam.

Der Haushaltsvoranschlag für die gesamte Union in der Gesamtperiode beträgt in laufenden Preisen fast 1,3 Billionen(1.300 Milliarden) ¤. Auf Basis der aktuellen Berechnungen zur EU, die nach dem Austritt Großbritanniens dann nur noch aus 27 Mitgliedsstaaten besteht, sinken die Ausgaben für den Agrarbereich um 5 % auf dann 365 Milliarden ¤. Diese setzten sich zu gut 78 % aus Zahlungen der Ersten Säule (EGFL-Mittel; 286 Mrd. ¤) und zu knapp 22 % aus Mitteln der Zweiten Säule (ELER; 78 Mrd. ¤) zusammen.

Für die Bundesrepublik bedeutet dies, dass in der gesamten Förderperiode knapp 41 Mrd. ¤ und damit 6% weniger als in der laufenden Periode zur Verfügung stehen. Hier sinken die Mittel in der Ersten Säule um knapp 4% auf knapp 34 Mrd. ¤ während die ELER-Mittel in der Zweiten Säule um 15% auf knapp sieben Mrd. ¤ sinken. Auffällig am Agrarhaushalt in Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist die Tatsache, dass der Anteil des Agrarbudgets an der gesamten Wirtschaftsleistung der EU von den Höchstständen von fast 0,7% Anfang der neunziger Jahre auf weniger als 0,3% im Jahr 2027 sinken wird.

Im Rahmen der neuen Förderperiode wird die GAP in nicht unerheblichen Punkten wohl einige Änderungen erfahren. Grundsätzlich soll nach den Vorstellungen der Kommission die – noch nicht eingelöste – Zielsetzung von Einkommenssicherung und Weltmarktorientierung Kern der GAP bleiben. Die Einkommensgrundsicherung soll mit mehr Verknüpfungen zu klima- und naturschutzfreundlichen Auflagen verbunden werden. Ebenso sollen ergänzende Einkommenshilfen für Junglandwirte und Höchstgrenzen und Umverteilungskomponenten in der GAP gestärkt werden. Im Zentrum der Neugestaltung steht die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedsstaat.

Künftig wird die EU die grundlegenden Ziele der GAP, sowie die Anforderungen an die Kontrolle um Umsetzung der Maßnahmen direkt den Mitgliedstaaten mitteilen. Diese werden dann mit konkreten GSP-Plänen, welche u.a. Ziele, Maßnahmendesign und Mittelansätze beinhalten müssen, wiederum mit der EU vereinbaren. Die Umsetzung der Maßnahmen wird somit nach Maßgabe des Handlungsbedarfs vor Ort durchgeführt- Dies soll nach Meinung der Kommission die ökonomischen, sozialen und ökologischen Politikwirkungen verbessern.
Dies wiederum wird in jährlichen Umsetzungsberichten an die Kommission gemeldet. Die detaillierten EU-Regeln, die für die Leistungsempfänger in der laufenden Förderperiode noch von Bedeutung werden somit von nationalen Regeln ersetzt.

Die übergeordneten Ziele lassen sich aufteilen in folgende Prinzipien:

Mehr Subsidiarität

  • Mitgliedstaaten bestimmen Definitionen und Maßnahmen (einschließlich der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit)
  • Mehr Flexibilität in der Finanzverwaltung

Genauere Ausrichtung

  • „Echte Landwirte“
  • Innerhalb von Programmen (z.B. Fakultative Grundeinkommenssicherung für Gruppen von Gebieten, Gekoppelte Unterstützung zur Verbesserung von Qualität, Wettbewerb und Nachhaltigkeit)

Stärkere Umverteilung an kleinere landwirtschaftliche Betriebe

  • Kürzung (ab 60.000 EUR) und Kappung (bei 100.000 EUR) je Betrieb unter Berücksichtigung der Kosten der Arbeit (sowohl Gehälter als auch Familienarbeitskräfte, wobei noch offen ist, nach welchen Ansatz dies berechnet werden soll)
  • Gewährleistung einer höheren Hektarbeihilfe für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe

Öko-Regelung (Neu)

  • Verpflichtend für Mitgliedstaat
  • Freiwillig für Landwirte

In Bezug auf die Klima und Umweltziele besteht die weitreichendste Veränderung in der Umstellung der bisher dreigliedrigen auf eine in der nächsten Förderperiode zweigliedrigen Umweltarchitektur(siehe Schaubild). Das wenig beliebte Greening soll nach den Kommissionsplänen durch eine verstärkte Öko-Konditionalität ersetzt werden.

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Die unterschiedlichen Niveaus der Direktzahlungen sollen durch die neue GAP weiter harmonisiert werden. Die Neuregelung, die vor allem den osteuropäischen Mitgliedsstaaten zu Gute kommt, verfolgt das Ziel möglichst alle Staaten mit 90% der durchschnittlichen Flächenprämie auszustatten. Für die Bundesrepublik bedeutet dies zwar Einschnitte in der Flächenprämierung, allerdings wird die deutsche Fördersumme auch 2027 noch über dem EU-Durchschnitt liegen.

Im Programm „Zukunft der ländlichen Gebiete“ soll eine Zweckbindung im ELER erfolgen. Diese soll 30 % für Maßnahmen zu Umwelt- und Klimaschutz sowie weitere 5 % für LEADER-Projekte umfassen. Ebenso soll laut Kommission eine verpflichtende Programmierung von Instrumenten der Risikoabsicherung, wie Versicherungslösungen am Milchmarkt, bei den ELER-Mitteln beinhaltet sein.

Ein weiterer Punkt ist sicherlich die Aufhebung des Höchstbetrags bei der Niederlassungsförderung von Junglandwirten, der aktuell noch bei 100.000 Euro liegt. .  Ebenso soll nach Willen der Kommission die Möglichkeit der Verwendung von Finanzierungsinstrumenten (einschließlich Betriebskapital), auch in Kombination mit nicht rückzahlbaren Beihilfen (zum Beispiel zur Absicherung von Darlehen) geben.

In Bezug auf die Gemeinsame Marktordnung weißt die GAP wohl die größten Schwächen auf. Zwar bleiben „außergewöhnliche Maßnahmen“, wie die mengenbezogenen Krisenmechanismen in den Jahren 2015/16, weiterhin möglich, die Kommission verzichtet in ihren Vorschlägen allerdings auf eine systematische Festschreibung wie bei den traditionellen Sicherheitsnetz mit öffentlicher Intervention und privater Lagerhaltung. Anpassungen finden in der GMO nur in einer Integration der sektoralen Interventionen Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl, Hopfen und Bienen in die Verordnungen der GAP Strategiepläne statt.

Vor allem in Hinblick auf Vereinfachungen verspricht sich die Kommission von der Neugestaltung der GAP viel: So soll die Zuverlässig in Zukunft weitgehend auf die Ergebniserzielung und nicht wie bisher auf die Anwendung detaillierter EU-Regelungen gestützt werden. Ebenso werden die rechtlichen EU-Anforderungen nicht mehr an die Begünstigten, sondern an die Mitgliedsstaaten gerichtet.

Den Mitgliedsstaaten wird die Möglichkeit eingeräumt, den (nationalen) GAP Plan aufzustellen und die Regeln für die Begünstigten zu erlassen. Hier sollen die nationalen Bedürfnisse und Herausforderungen besser integriert werden, das Management der GAP besser an die nationale Verwaltungspraxis angelehnt werden und der durch den Einsatz von moderner Technologie vereinfacht werden.

Zur Evaluierung der Leistungen und Ergebnisse der GAP werden die Zuverlässigkeitserklärungen durch jährliche Leistungsfreigabe, in denen der Ertrag des Programms mit den Ausgaben verknüpft wird, gemessen(Outputindikatoren). Das Monitoring der Maßnahmen wird durch jährliche Leistungsprüfungen gemessen. Hier werden die Fortschritte zur Zielerreichung mit Hilfe von Ergebnisindikatoren überprüft. Die jeweilige Zwischenbewertung der GAP findet auf der Basis von Wirkungsindikatoren statt, die eine Beurteilung der Leistung im Hinblick auf die Zielerreichung zulassen sollen.

Der weitere Fahrplan zur GAP 2021-2027 sieht vor, dass Ende 2018/Anfang 2019 die Debatte im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat zu den Kommissionsvorschlägen geführt wird. Im Frühjahr 2019 sollte dann, im Zeitplan und mit einer Europawahl im Mai 2019 vor Brust sehr ambitioniert, eine Einigung zum Mittelfristigen Finanzrahmen 2021-2027 und damit auch zur GAP erfolgen.

In diesem Fall stünden bis zum Inkrafttreten 2021 noch zwei Jahre zur Vorbereitung der Umsetzung zur Verfügung. Zu erwarten ist allerdings, dass die Debatte um die Zukunft der GAP voll in den Wahlkampf zur Wahl des EU-Parlaments hereinläuft, eine Einigung somit erst nach der Wahl einer neuen EU-Kommission erfolgen kann. Und man weiß, wie lange eine Regierungsbildung dauern kann…