Blauzungenkrankheit – Memorandum zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach Spanien

—NEU— Nach Mitteilung des BMEL hat im Nachgang zu den Verhandlungen für die Unterzeichnung des Memorandums zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus der jeweiligen BT-Restriktionszone der spanische Veterinärdienst darum gebeten, eine Dokumentation des Befundes der in Artikel 1 Buchstabe b bzw. c des Memorandums vorgesehenen PCR-Untersuchung in die ergänzende Tiergesundheitsbescheinigung mit aufzunehmen.

Ergänzend teilte das BMEL mit, dass die Vorgabe, dass die Kälber geimpfter Mütter auch aus geimpften Beständen stammen müssen, nur für die Option 1a) gilt (Impfung der Mutter vor der Trächtigkeit – keine PCR).

Für die Zertifizierung ist die anliegende überarbeitete Tiergesundheitsbescheinigung zu verwenden.—NEU— Tiergesundheitsbescheinigung (Stand 04.06.19) —NEU—

27.05.2019
Das BMEL hat mit dem spanischen Veterinärdienst ein Memorandum über das Verbringen von unter 70 Tagen alten Kälbern und dem Blauzungenrestriktionsgebiet vereinbart. Es umfasst folgende Punkte:

Die Verbringungen von Kälbern nach Spanien oder Deutschland, die jünger sind als 70 Tage, und die aus hinsichtlich der Blauzungenkrankheit mit Beschränkungen belegten Sperrzonen stammen, sind unter der Voraussetzung erlaubt, dass die genannten Tiere folgende Bestimmungen erfüllen:
a) die Kälber stammen von Müttern, die vor der Belegung gegen den/ die
im Herkunftsgebiet vorkommenden Serotyp(en) des Virus der Blauzungenkrankheit geimpft wurden, stammen aus gegen den/ die gleichen Serotyp(en) geimpften Beständen und haben nach der Geburt ordnungsgemäß Biestmilch ihrer eigenen Mutter erhalten.
Oder
b) die Kälber stammen von Müttern, die während der Trächtigkeit gegen
den/ die im Herkunftsgebiet vorkommenden Serotyp(en) des Virus der Blauzungenkrankheit geimpft wurden, haben nach der Geburt ordnungsgemäß Biestmilch ihrer eigenen Mutter erhalten und wurden einem Erreger-
Identifizierungstest (PCR) auf den/ die vorkommenden Serotyp(en) gemäß dem OIE-Handbuch für Landtiere an Proben unterzogen, die binnen sieben Tagen vor der Versendung genommen wurden.
Oder
c) die Kälber wurden vor ihrer Verbringung für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen mit einem äußerlich anzuwendenden Insektizid gegen Angriffe durch den Vektor Culicoides behandelt, der für die Tierart Rind zugelassen ist. Ferner
wurden die Tiere mit negativem Ergebnis einem Erregeridentifizierungstest (PCR)
auf den/ die vorkommenden Serotyp(en) gemäß dem OIEHandbuch
für die Landtiere unterzogen, der mindestens 14 Tage nach Beginn des Vektorschutzes an Proben durchgeführt wurde, die binnen 14 Tagen vor der
Verbringung genommen wurden

Die Verbringung des Tieres muss auf direktem Weg nach Spanien erfolgen.