Agrarsozialwahl 2023: Wahlunterlagen JETZT beantragen!

Die Beantragung der Wahlunterlagen ist nur noch bis zum 24. April 2023 bei der SVLFG möglich. Jetzt beantragen – Für eine gerechtere und sozialere Sozialversicherung

Wir möchten uns an dieser Stelle zuerst einmal bei all unseren Mitgliedern bedanken, die uns letzten Herbst unterstützt haben. Wir haben die benötigten Unterschriften sowohl für die Liste „Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte (SofA)“, als auch für die Liste der Arbeitgeber erfolgreich gesammelt. Dies ist der erste Schritt hin zu einer gerechteren, sozialeren und transparenteren Sozialversicherung für alle Landwirte – denn darum geht des dem Aktionsbündnis Agrarsozialwahlen 2023, dem auch der BDM angehört.

Nach der erfolgreichen Zulassung zur Sozialwahl steht uns jetzt die eigentliche Sozialwahl ins Haus. Am 13. Februar haben Sie von der SVLFG ein offizielles Schreiben erhalten, bei dem es sich um die Beantragung der Wahlunterlagen handelt. Nur wenn Sie diese ausgefüllt an die SVLFG zurückschicken, erhalten Sie Ihre Wahlunterlagen und können wählen. Dieser Zwischenschritt ist gesetzlich vorgegeben, auch wenn er einem wie eine Schikane erscheint.

Das Schreiben der SVLFG mit der Beantragung der Wahlunterlagen schicken Sie bitte bis zum 24. April zurück an die SVLFG, die Adresse finden Sie in Ihrem Schreiben, damit Sie an der Wahl teilnehmen können.

Sie erhalten die Wahlunterlagen einige Tage nach der Beantragung zugeschickt. Die eigentliche Wahl findet schließlich vom 11. April bis zum 31. Mai statt. Bitte melden Sie sich möglichst zahlreich spätestens zum 24. April zur Sozialwahl an!

Die Wahl kann zwar jetzt noch nicht gewonnen, aber sie könnte im Vorfeld schon verloren werden, wenn nicht beantragt und gewählt wird!

Wenn Sie ab Mitte April Ihre eigentlichen Wahlunterlagen erhalten, stellt sich dann die wichtige Frage, wo Sie Ihr Kreuz platzieren wollen. Der BDM unterstützt das Aktionsbündnis „Agrarsozialwahl 2023“. In diesem Bündnis haben sich unter anderem AbL, BDM und LsV zusammengeschlossen, um gemeinsam zur Sozialwahl anzutreten. Die Spitzenkandidaten des BDM für die SofA-Liste sind unter anderem Gerd Uken (stellv. Listenplatz 2), Landesteam-Mitglied in Niedersachsen, und Hans Ott (Listenplatz 6), Bundesbeiratsmitglied und Landesteam-Vorsitzender Baden-Württemberg.
Wichtig zu beachten: Es wird nur eine Wahl in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) geben.

Bei den Arbeitgebern hatte das Aktionsbündnis ursprünglich eine eigene freie Liste geplant. Hier hatte man sich im Vorfeld der Sozialwahl aber auf eine für das Aktionsbündnis „Agrarsozialwahl 2023“ günstige Friedenswahl geeinigt. Die BDM-Vertreterin Heike Riecken, Mitglied des Landesteams Schleswig-Holstein, ist neben anderen Vertretern des Aktionsbündnisses somit bereits jetzt sicher in der nächsten Vertreter-Versammlungen der SVLFG. Für die Arbeitnehmer wurde vom Aktionsbündnis „Agrarsozialwahl 2023“ hingegen keine eigene Liste eingereicht. Hier findet daher ebenfalls eine Friedenswahl statt.

Bei der richtigen Wahl in der SofA-Gruppe brauchen wir Eure breite Unterstützung, um für unsere Forderungen und Ziele ein Ausrufezeichen setzen zu können.
Das Aktionsbündnis „Agrarsozialwahl 2023“ tritt nicht nur an, um eine Alternative zu den Listen des Deutschen Bauernverbandes zu bieten. Ein breiter Forderungskatalog gibt Aufschluss, wie die Agrarpolitik gerechter gemacht werden soll. Die inhaltlichen Ziele können in ihrer Gesamtheit unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.agrarsozialwahl.de/forderungen/


Besonders wichtig sind unserem Bündnis unter anderem folgende Punkte:

  • Beitragsgerechtigkeit herstellen:
    Die Beitragshöhen in der Unfall- und Krankenversicherung, die von der SVLFG-Vertreterversammlung festgelegt werden, befinden sich in einer ungerechten Schieflage. Kleinere Betriebe sind benachteiligt, obwohl sie eine wichtige gesellschaftliche Rolle haben. Wir treten dafür ein, dass die Beitragsbemessung wesentlich gerechter und solidarischer wird, vom Grundbeitrag bis zur Beitragsstaffel.
  • Transparenz herstellen:
    Bislang herrscht Intransparenz über das Zustandekommen von Beschlüssen, z.B. über unsere Beitragshöhen sowie über Leistungen und Struktur der SVLFG. Um das zu verändern, fordern wir, über neue Beitragshöhen nicht erst zu informieren, wenn sie bereits beschlossen sind.
  • Änderung der aktuellen Betriebshilfe:
    Die Anträge für Betriebshilfe müssen bedarfsgerecht, schnell und unkompliziert bearbeitet werden. Die Betriebshelfer müssen, unabhängig davon, ob sie privat oder z.B. über Maschinenringe eingestellt sind, leistungsgerecht entlohnt werden.
  • Mehr Generationengerechtigkeit:
    Die landwirtschaftliche Rente ist zum Leben zu gering. Wer das Rentenalter erreicht und jahrelang eingezahlt hat, für den fordern wir eine existenzsichernde Rente. Diese muss mindestens dem Durchschnittsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. … Um sich ein höheres Rentenniveau zu sichern, muss es wie in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich sein, freiwillig höhere Beiträge zu entrichten.
  • Abschaffung der Sozialberatung durch DBV-Geschäftsstellen:
    Die SVLFG hat die Sozialberatung z.T. an Landesverbände des Deutschen Bauernverbandes (DBV) übertragen. Eine unabhängige Beratung ist dadurch nicht gewährleistet. Die Übernahme dieser hoheitlichen Aufgaben durch den DBV ist nicht mehr zeitgemäß. Es gibt zwischenzeitlich eine Vielzahl von bäuerlichen Interessenvertretungen, deren Mitglieder häufig beim DBV gekündigt haben, weil sie mit deren berufsständischer Interessenvertretung nicht zufrieden sind. Diesen SVLFG- Mitgliedern ist nicht weiter zuzumuten, dass sie persönliche und sehr sensible Daten und Angaben beim Bauernverband offenlegen müssen, dessen Ziele sie nicht teilen und der ihr Vertrauen nicht genießt.

Bitte beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen, nachdem Sie das Infoschreiben der SVLFG erhalten haben, damit Sie bei der Sozialwahl 2023 wählen können. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gerne im Büro Freising melden und man wird versuchen, Ihnen zu helfen.



Zeitlicher Ablauf:

  • August 2022: Aktionsbündnis „Agrarsozialwahl 2023“ formiert ist und entwickelt ein gemeinsames Papier
  • 17. November 2022: Jeweils über 300 Unterstützerunterschriften werden bei der SVLFG eingereicht, um die  Zulassung für die SofA- und die Arbeitgeber-Liste zu erhalten
  • Dezember 2022: Einig über eine Friedenswahl bei den Arbeitgebern
  • 13. Februar 2023: Bekanntgabe der Kandidatenlisten
  • -> 13. Februar – 24. April: Beantragung der Wahlunterlagen möglich
  • 11. April – 31. Mai: Agrarsozialwahl

 

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