Foto: Matthias Pätzold / pixelio.de
Grundsätzlich hat das Dauergrünlanderhaltungsgesetz für den Schutz und Erhalt des für Schleswig-Holstein so typischen absoluten Dauergrünlands einen positiven Beitrag geleistet und sollte daher sowohl an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch an die Erwartungen einer ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Landbewirtschaftung und Milchviehhaltung angepasst werden. Wir weisen allerdings auch darauf hin, dass derzeit nicht erkennbar ist, ob und mit welcher Konditionalität der Grünlanderhalt in Zukunft geregelt werden soll.
SH: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes
Wir möchten uns der von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein am 30.11.2018 abgegebenen Stellungnahme weitestgehend anschließen und einige Punkte nochmals hervorheben.
Das Verbot von Neuanlagen zur Entwässerung von Moor- und Anmoorböden ist grundsätzlich im Sinne des Natur-, Klima- und Umweltschutzes nachvollziehbar. Aufgrund der extrem hohen Niederschlagsmengen im vergangenen Jahr wurden in diesem Frühjahr auf etlichen Flächen Schäden sichtbar, die eine gute Bewirtschaftung wertvoller Grünlandflächen deutlich erschwerten bis unmöglich machten. In Zukunft ist davon auszugehen, dass solche Wetterextreme häufiger werden. Wir sind der Meinung, dass in Ausnahmefällen in gewissen Teilbereichen ein Abfließen dieser Wassermassen durch eine oberflächliche Entwässerung durch eine Anlage von Grüppen ermöglicht werden sollte. Dazu kann, soweit damit keine Absenkung der Wasserstände erfolgt, auch die Erweiterung vorhandener Entwässerungsgräben sowie die Wiederanlage von Gräben gehören.
Wir möchten ebenso dafür plädieren, dass das vorliegende Gesetz nicht komplett entfristet wird, sondern – wie es sich bewährt hat – nach einer neuerlichen Frist von fünf Jahren einer erneuten Evaluation unterzogen wird. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Unsicherheiten in Bezug auf die Ausgestaltung der zukünftigen GAP.
Wie bereits im Rahmen voriger Stellungnahmen des BDM angemerkt wurde, stellen die Vorgaben des Grünlanderhaltungsgesetzes teilweise einen erheblichen Eingriff in die unternehmerischen Entscheidungen der betroffenen Betriebe dar und haben somit auch einen Einfluss auf deren wirtschaftlichen Erfolg. Gerade Milchviehbetriebe bewirtschaften einen großen Teil ihrer Flächen als DGL und tragen damit bereits heute wesentlich zum Natur- und Klimaschutz bei. Häufig befinden sich diese Flächen auf weniger ertragreichen Standorten, was diese Betriebe im Vergleich zu Betrieben mit guten Ackerstandorten ohnehin schon benachteiligt. Auflagen zur Bewirtschaftung auf Grünland ohne finanziellen Ausgleich versetzen gerade Milchviehbetriebe in eine deutlich schlechtere Wettbewerbssituation. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die heute schon besonders viel für den Naturschutz in der Fläche tun, immer wieder zu den Verlierern gehören.
Gleichzeitig verfolgt die aktuelle Agrarpolitik den Pfad der Liberalisierung, der die Milchviehhalter immer weiter in den freien, sprich Weltmarkt, entlassen will. Dort treten die Milcherzeuger in einen Wettbewerb mit Ländern, welche dieselben Agrarprodukte unter deutlich geringeren Naturschutz-, Umweltschutz- und Klimastandards und zu weitaus geringeren Kosten herstellen können. Um auf diesem Weltmarkt wettbewerbsfähig sein zu können, empfiehlt die landwirtschaftliche Beratung den Betrieben, intensiver, effizienter und vor allem kostengünstiger zu produzieren. Gleichzeitig werden von den Betrieben zusätzliche, kostensteigernde Leistungen in den oben genannten Bereichen eingefordert. Wir erkennen das Bemühen der Landesregierung an, einen Teil dieser Leistungen über Programme der zweiten Säule zu entgelten. Wir weisen darauf hin, dass die infolge der Vorschläge der Kommission zu erwartenden überproportionalen Kürzungen der 2. Säule hier drohen ihren Niederschlag zu finden. Die Reform der GAP wird möglicherweise einen Beitrag im Sinne von Agrarumweltmaßnahmen in der ersten Säule leisten
Das Volumen an Fördermitteln wird allerdings nie in der Lage sein, die Nachteile für die Bewirtschafter von Grünland annähernd auszugleichen. Somit ruft die Installation von Auflagen verständlicher Weise oft Widerspruch unter den Betroffenen hervor. Solange die Milchviehhalter nicht in die Lage versetzt werden, über ihre Produkte ein Einkommen zu erzielen, welches ein wirtschaftliches Überleben auch unter erhöhten Auflagen ermöglicht, kann von den Betroffenen nicht erwartet werden, dass sie diese Maßnahmen in allen Punkten begrüßen.
Die beste Sicherung für den Erhalt des Dauergrünlandes mit all seinen Aspekten für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz ist eine flächendeckende wirtschaftlich nachhaltige Milchproduktion auf der Basis von Fütterung von Gras. Dies ist durch die derzeitige Gestaltung des Milchmarktes nicht gegeben. Hinzu kommt die in der Vergangenheit attraktive Förderung von Biogas, durch die eine zusätzliche Flächenkonkurrenz erzeugt wurde und somit ein stark wachsender Druck auf die Fläche ausgelöst wurde. Steigende Land- und Pachtpreise zwingen auch die Milchviehhalter immer mehr dazu, jeden Quadratmeter ihrer Flächen intensiver zu bewirtschaften und machen die Umsetzung ertragsmindernder Naturschutzmaßnahmen auf den Betrieben oft unmöglich, wenn kein entsprechender Ausgleich für die Fläche erfolgt.
Dem steigenden Druck auf das DGL mit all seinen Folgen für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz mit immer mehr Ordnungsrecht zu begegnen ohne die eigentlichen Ursachen zu identifizieren und zu beseitigen, wird langfristig nicht zum Erfolg führen. Daher fordern wir auch zum heutigen Zeitpunkt die Landesregierung auf, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches zu einem fairen Interessenausgleich führt, in dem sowohl die wirtschaftlichen Belange der Grünlandbewirtschafter als auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die vielfältigen Funktionen des Dauergrünlandes möglichst gut vereint werden. Wir begrüßen es, dass auch in Schleswig-Holstein eine steigende Aktivität von unterschiedlichen Seiten in Sachen Grünland zu beobachten ist. Dies gilt es noch deutlich weiter auszubauen und in der Programmierung der nächsten Förderperiode aufzunehmen. Hier ist auch besonders die Weidehaltung von Milchkühen und Jungrindern zu berücksichtigen. Sie ist aus fachlichen, aber auch aus gesellschaftlichen Gründen ein unverzichtbarer Bestandteil des Erhalts und der Nutzung des Dauergrünlandes. Daher möchten wir darum bitten, nochmals über eine unkomplizierte Förderung der Weidehaltung von Milchvieh in der Fläche nachzudenken. Die von der Landesregierung derzeit angebotenen Programme sind ein erster, aber nicht ausreichender Schritt, da sie nur für eine bestimmte Gruppe von Milchviehhaltern attraktiv und umzusetzen sind. Sie bieten noch keinen Ausgleich für die durch die Schutzkulisse entstehenden Nacheile für die betroffenen Milchviehhalter.
Die Milchviehhalter wollen gerne ihren Beitrag zu den genannten Schutzzielen leisten, dabei muss aber eine wirtschaftlich nachhaltige Milchproduktion auf den Flächen der Betriebe möglich sein, sonst werden immer mehr der für den Erhalt des Dauergrünlands so wichtigen Milchviehbetriebe ihre Bewirtschaftung einstellen. Daher geben wir auch zu diesem Gesetzentwurf nochmals zu bedenken: Nur eine kostendeckende Milchproduktion ist der Garant für eine diversifizierte, breite und unternehmerisch geprägte Landwirtschaft in der Fläche – und dieses ist der Schlüssel für eine ökologischere, nachhaltigere und fairere Landwirtschaft zum Wohle von Erzeuger, Umwelt, Natur, Klima, Tier und Verbraucher. Um dies zu verwirklichen, bitten wir die Landesregierung auch darum sich weiterhin für ein mengenwirksames Krisenmanagement für den europäischen Milchmarkt einzusetzen.
BDM Landesteam Schleswig-Holstein