Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes (am 6. Februar 2012 in Kraft getreten) wurde festgelegt, dass sachkundige Personen jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen müssen.
BY: Fortbildungsveranstaltungen zur Sachkunde Frühjahr 2017
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