BY: Austausch zur Gülleausbringung im ökologischen Landbau

Auf Einladung der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. fanden sich sowohl Praktiker als auch Wissenschaftlicher im Biohotel Hörger in Kranzberg ein, um sich über die Herausforderungen der organischen Düngung in Zeiten einer neuer Düngeverordnung auszutauschen.

So war es auch an LÖV-Vorsitzendem Josef Wetzstein, die Anwesenden zu begrüßen und in die neue Rechtssetzung einzuführen: Nach § 6 der neuen Düngeverordnung müssen ab 2020 flüssige organische Düngemittel mit einem hohen Gehalt an Stickstoff (N) beinhalten auf bestelltes Ackerland nur noch streifenförmig oder direkt in den Boden eingebracht werden. Ab 2025 gilt dieser Verschärfung ebenso für Grünland und mehr schnittigen Feldfutterbau. Ausnahmen gelten hier nur bei starken Hangneigungen und für Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Allerdings eröffnet §6, Abs. 3 der neuen Düngeverordnung die Möglichkeit, dass auch andere Ausbringformen genehmigungsfähig sind, sollten diese ähnliche Senkungen von Ammoniakemissionen ermöglichen. Somit stand die Frage, welche alternativen Verfahren der Aufbereitung und Ausbringung für eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle in Frage käme und die allgemeinen Vor- und Nachteile verschiedener Techniken im Zentrum der folgenden Vorträge.

So referierte Prof. Dr. A. Gattinger, von der Justus-Liebig-Universität Giessen und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau Frankfurt/Main über die Ammoniak- und Lachgasemissionen bei der Gülleausbringung. Dieser ging zu Beginn seines Referats auf die Emissionen von Treibhausgasen ein. Sowohl die Ammoniak- als auch die Stickstoffdioxid-Emissionen gingen in Deutschland seit Beginn der 90er Jahre zurück, allerdings steige der Anteil des landwirtschaftlichen Sektors. Im Vergleich der verschiedenen Ausbringtechniken (sofortige Einarbeitung, Schleppschuh- oder –schlauch und Injektionsverfahren) bestehen je nach Standort unterschiedlich hohe Ammoniak-Minderungspotentiale im Vergleich zur Breitverteilung ohne Einarbeitung. Allerdings weisen Untersuchungen lauf Prof. Gattlinger auf einen höheren Stickstoffdioxid-Ausstoß hin, was aufgrund des hohen Treibhauspotentials von N2O besonders kritisch sei.

Ebenso sei die stetig steigende Achslast bei der in der Düngeverordnung geforderten Technik zu beachten. Die resultierende Bodenverdichtung mindere den Ertrag und beschleunige die Bildung von N2O. Ebenso besteht beim Injektionsverfahren das Risiko, Keime, wie beispielsweise Salmonellen, Listerien ect, in den Boden einzubringen. Im Grunde, so Prof. Gattinger, sei nur ein Maßnahmenpaket aus verschiedenen Ansatzpunkten zielführend, um Emissionen nachhaltig zu verringern. Essentiell sei hierbei ein besseres „Nebeneinander“ von Tierhaltung und Pflanzenbau, eine Anpassung der Fütterung, die Separation der Gülle und Veränderungen in der Ausbringtechnik, z.B. durch Zusatzstoffe wie Kohle.

Im Folgenden übernahm Franz Rösl, Vorstand der IG Gesunder Boden, das Wort und stellte die Interessensgemeinschaft vor. Ziel sei der Aufbau gesunder Böden als Grundlage für Pflanze, Tier und Mensch mit Hilfe von Wissenstransfer und Förderung der Land- und Forstwirtschaft. Seinen Äußerungen zu Folge beginnt der Emissionsverlust bereits weit vor der eigentlichen Düngung. So falle die Hälfte der Verluste schon vor der Gülleausbringung an, wovon auf das Geschehen im Stall 30%, im Lager 20% und bei der Aufbereitung die Hälfte des Verlustes anfällt. Wenn man sich dies verdeutliche beginne der Emissionsschutz somit bereits bei der Viehfütterung und den Haltungsbedingungen. Würden diese verbessern, hätte dies auch Verbesserungen im Bereich Boden-, Pflanzen- und Tiergesundheit sowie Nährstoff-Effizienz und Geruchsreduzierung zur Folge.

Zur „streifenweise Ausbringung“ teile Rösl den Anwesenden einige Bedenken mit: Aus seiner Sicht wird durch die schwerere Technik der Boden über Gebühr belastet. So sei bei einem Gesamtgewicht von 22 Tonnen und einer Radlast von sieben Tonnen noch in über einem Meter Tiefe ein Druck von 0,4 Bar feststellbar, während sich derselbe Druck bei einem Gesamtgewicht von nur sechs Tonnen(zwei Tonnen Radlast) schon nahe unter der Pflugsohle abgebaut habe. Durch den hohen Investitionsaufwand sei es zudem oft nur in überbetrieblicher Nutzung möglich, die neue Technik anzuschaffen. Dies führe dazu, dass praktisch überall nur zu klimatisch nicht 100%ig passenden Gegebenheiten ausgebracht würde. Ebenso kritisch sieht er die potentielle Verschmutzung des Futters durch Ablage des Düngers und die Auswirkungen auf das Bodenleben im Falle von Schlitzverfahren. Aus Sicht von Franz Rösl sollten die Landwirte, die bereits jetzt Maßnahmen zur Ammoniak-Reduktion einleiten und nachweisen könnten, von der Verschärfung der Düngeverordnung ausgenommen werden.

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Naundorf von der TU Bergakademie Freiberg plädierte für die Verwendung von Weichbraunkohle bei der Gülleaufbereitung. Vor allem in Bayern gäbe es Kohlevorkommen, die sich besonders gut zur Ansäuerung der Gülle eigneten, so Naundorf. Die Kohle binde den Ammoniak in der Rindergülle und senke somit spürbar die Emissionen.

In der abschließenden Diskussion appellierten viele der Landwirte an den anwesenden Dr. Michael Dippolder von der LfL weiter zu Ausbringungstechnik und –verfahren zu forschen. Dies wäre, so Dr. Dippolder aus Sicht der LfL wünschenswert, allerdings seien die Forschungsmittel doch beschränkt. Unzweifelhaft sei allerdings, dass Einzelbetriebe mit verschiedenen Gülleaufbereitungsmethoden gute Erfahrungen gemacht hätten. Angeboten wurde von der LfL allerdings die Weiterführung der Diskussion in einem Arbeitskreis mit reduzierter Teilnehmerzahl. Einig waren sich viele Landwirte am Ende der Veranstaltung, dass die neue DüV eine zu starke Fokussierung auf die Ausbringtechnik vorweise und eine stärkere Beachtung des gesamten Produktionsprozesses von der Fütterung bis zu Gülleausbringung gelegt werden.

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