Die Konferenz zur „Zukunft der Milchviehhaltung in Deutschland“, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Berlin am 31. August veranstaltet hat, ist mit ersten Signalen in Richtung der Stärkung der Milchviehhaltung aus dem Bundesministerium zu Ende gegangen. Diskutiert haben Vertreter der Molkereiwirtschaft, Wissenschaft, von NGOs, des Handels sowie Bäuerinnen und Bauern.
BMEL-Konferenz zur „Zukunft der Milchviehhaltung in Deutschland“: BMEL will Milcherzeuger stärken – erste Schritte in die richtige Richtung
In ihrem Schlusswort kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL Dr. Ophelia Nick an, zunächst einen Schwerpunkt auf die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien legen zu wollen. Entsprechende Maßnahmen, die das EU-Recht ermöglicht, sollen mit den Koalitionspartnern erörtert werden. Dazu zählt vor allem auch die Umsetzung des Art. 148 GMO in nationales Recht. Er ermöglicht es den europäischen Mitgliedsstaaten, den Abschluss von Verträgen mit konkreten Vereinbarungen über Preise, Mengen, Qualitäten und Laufzeit zwischen Verarbeitern und Milcherzeugern verbindlich vorzugeben.
„Wir begrüßen diesen Schritt in die richtige Richtung“, erklärt BDM-Vorstandsmitglied Manfred Gilch, „Es ist ein erster Schritt dahin, dass das Marktrisiko nicht komplett bei den Milchviehhaltern bleibt, sondern wenigstens zu einem Teil auch auf die Verarbeitungsebene übertragen werden kann. Schon lange setzen wir uns zusammen mit vielen Mitstreitern dafür ein, dass vor der Leistungserbringung der Milchlieferung, Menge, Preis, Laufzeiten und Qualitäten vertraglich geregelt sein müssen. Was in anderen Branchen absolut selbstverständlich ist, könnte damit endlich auch in der Milchviehhaltung Realität werden. Ein weiteres positives Signal ist für uns auch, dass laut Staatssekretärin Nick die Preisbeobachtung und Markttransparenz durch gezielte Bündelung von Preis-, Mengen- und Kosteninformationen und die Weiterentwicklung von Marktindikatoren und Indizes verbessert werden sollen. Damit könnte im nächsten Schritt auch die Marktbeobachtungsstelle auf EU-Ebene, die wir Milchviehhalter uns erst mühsam erkämpfen mussten, weiterentwickelt werden.“
„Zwingend erforderlich ist, dass diesen Schritten viele weitere folgen. Für wirklich gute Verträge im Sinne der Milcherzeuger braucht es ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage – mit einer Tendenz zu einer zumindest gefühlt knappen Marktversorgung. Hierfür braucht es ein Marktmanagement in Verantwortung der Milcherzeuger, das ein nachfrageangepasstes Lieferverhalten und zudem eine betriebliche Weiterentwicklung ermöglicht. Auch hierfür liegen konkrete Vorschläge bereits auf dem Tisch“, betont BDM-Vorsitzender Karsten Hansen.
„Wichtig ist uns überdies, dass man nicht stehen bleibt, sondern den Art. 148 GMO auf EU-Ebene dahingehend novelliert, dass die Befreiung von der Vertragspflicht, die für genossenschaftlich organisierte Molkereien gilt, abgeschafft wird“, betont BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Denn immerhin rund 70 % der deutschen Milch wird in Genossenschaften verarbeitet und vermarktet.“
„Wir erwarten auch weiterhin deutliche Veränderungen in der Agrarmarktpolitik, denn nur so hat eine nachhaltige Landwirtschaft eine Zukunft“, fasst Karsten Hansen zusammen. „Das verstehen wir unter einem „Drehen am großen Rad“, das Bundesagrarminister Cem Özdemir zu seinem Amtsantritt versprochen hat. Die Basis für die nachhaltige Weiterentwicklung der Betriebe und nötige Leistungen in den Bereichen Tierwohl, Klima, Umweltschutz und Biodiversität müssen Marktlösungen sein – daher bleibt die Stärkung der Marktstellung der Erzeugerinnen und Erzeuger und damit eine Veränderung der Agrarmarktpolitik eine zentrale Aufgabe für die Gegenwart und Zukunft.“