Mit ihren „Bemerkungen zum deutschen GAP-Strategieplan“, dem so genannten „Oberservation Letter“, hat die EU-Kommission die Bundesregierung zu deutlichen Nachbesserungen des nationalen GAP-Strategieplans aufgefordert. Die Agrarministerien von Bund und Ländern sollten diesen Spielraum für Anpassungen nun bei der aktuell stattfindenden Sonder-Agrarministerkonferenz verantwortungsvoll nutzen.
GAP-Strategieplan – Klima- und Umweltleistungen müssen sich lohnen
Eine der zentralen Herausforderungen ist aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. bei der Gestaltung des nationalen GAP-Strategieplanes dafür Sorge zu tragen, dass mit dem weiteren Erhalt der Agrargelder nicht nur der Mehraufwand für die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern für Umwelt- Klima- und Naturschutzleistungen ausgeglichen wird, sondern dass sich diese Leistungen grundsätzlich wirtschaftlich rechnen lassen.
„Mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen und ihrer finanziellen Bewertung ist das nicht zu bewerkstelligen. Das dürfte zur Folge haben, dass sich in der landwirtschaftlichen Praxis Überlegungen verstetigen, zukünftig vermehrt auf Agrargelder zu verzichten, um sich von der kostspieligen Einhaltung von Ökoregelungen und von GLÖZ-Standards und vor allem auch von der seit langem überbordenden Bürokratie zu befreien“, nimmt der BDM-Vorstand Karsten Hansen an. „Dem Umweltgedanken würde damit letztlich ein Bärendienst erwiesen.“
Der BDM schlägt daher vor, die von der Landwirtschaft erwarteten Leistungen für Klimaschutz etc. mit einem Marktwert zu versehen, der betriebswirtschaftlich interessant und sich in Verantwortung für die Zukunft des Betriebs vertreten lässt. „Wir erwarten von der Sonderkonferenz der Agrarministerinnen und -minister, die Möglichkeiten, die sich mit dem „Observation Letter“ der EU-Kommission ergeben, zu nutzen, um den nationalen Strategieplan im Sinne der deutschen Landwirtschaft deutlich nachzubessern“, fordert Hansen.
Vor allem die Bewirtschaftung von Dauergrünland samt Weidehaltung von Milchkühen wird in den bisher vorliegenden Regelungen gegenüber z. B. dem Marktfruchtbau deutlich benachteiligt. Gerade Dauergrünland in Kombination mit der Haltung von Milch- und Jungvieh hat jedoch einen hohen Wert für den Klimaschutz.
„Mit der Einführung einer entsprechend gestalteten zusätzlichen Ökoregelung, zwingend verbunden mit einem angemessenen GV-Besatz, muss der Bedeutung des Dauergrünlandes und der Milchviehhaltung für den Klima- und Naturschutz Rechnung getragen werden“, erwartet Karsten Hansen.
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