Das innerstaatliche Verbringen weniger als drei Monate alter, ungeimpfter Kälber ist ab sofort unter folgenden Bedingungen möglich:
Blauzungenbeschränkungen werden deutlich gelockert
1) Muttertier mit abgeschlossener BTV8-Grundimmunisierung mind. 28 Tage vor der Geburt
• Die Grundimmunisierung hat nach Angaben des Impfstoffherstellers zu erfolgen.
• Die Impfungen sind in der HIT-Datenbank einzutragen.
• Wiederholungsimpfungen (Auffrischung) sind jeweils innerhalb eines Jahres erforderlich.
und
2) Das Kalb/die Kälber sind mit der Biestmilch des eigenen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt getränkt worden.
• Die Biestmilchgabe ist durch eine unterschriebene Tierhaltererklärung nachzuweisen.
3) Die Regelung gilt ab sofort.
Folglich entfallen ab sofort alle blutserologischen Untersuchungen von Kälbern, deren Muttertiere während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind, die Durchführung der Impfungen ist weiterhin in der HIT-Datenbank zu erfassen.
Die aktualisierte Tierhaltererklärung finden Sie rechts als Download.
Infomaterial
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