—NEU— Nach Mitteilung des BMEL hat im Nachgang zu den Verhandlungen für die Unterzeichnung des Memorandums zum Verbringen von unter 70 Tage alten Kälbern aus der jeweiligen BT-Restriktionszone der spanische Veterinärdienst darum gebeten, eine Dokumentation des Befundes der in Artikel 1 Buchstabe b bzw. c des Memorandums vorgesehenen PCR-Untersuchung in die ergänzende Tiergesundheitsbescheinigung mit aufzunehmen.
Ergänzend teilte das BMEL mit, dass die Vorgabe, dass die Kälber geimpfter Mütter auch aus geimpften Beständen stammen müssen, nur für die Option 1a) gilt (Impfung der Mutter vor der Trächtigkeit – keine PCR).
Für die Zertifizierung ist die anliegende überarbeitete Tiergesundheitsbescheinigung zu verwenden.—NEU— Tiergesundheitsbescheinigung (Stand 04.06.19) —NEU—