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Mit der angekündigten Änderung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung, dass zukünftig Milchlieferverträge mit einer klaren Angabe zu Milchpreis und Milchmenge für alle Milcherzeuger und Molkereien verbindlich vorgegeben werden sollen, kommt man einer langjährigen Forderung vieler Milchviehhalter und ihrer Verbände nach. Schon viele Jahre fordert der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. zusammen mit der MEG Milch Board, die den EU-Mitgliedsländern schon mit dem Milchpaket 2011 eingeräumte Möglichkeit zu nutzen, verbindliche Milchlieferverträge vorzugeben.
Vertragsgebundene Milcherzeugung wichtig, aber kein Ersatz für funktionierendes Sicherheitsnetz für den EU-Milchmarkt
Jetzt soll mit der Änderung des Art. 148 GMO die bereits existierende Möglichkeit, konkrete Vertragsvereinbarungen von den Abnehmern zu verlangen, auch dem einzelnen Milchviehhalter zugestanden werden.
„Dass sich die Bundesregierung entgegen ihrer ursprünglichen Vorbehalte dafür nun in Brüssel stark gemacht hat, ist sehr zu begrüßen“, erklärt BDM-Vorsitzender Romuald Schaber. „Noch vor kurzem wurde dies im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nicht für notwendig erachtet – nicht zuletzt auch angesichts des vehementen Widerstands der Verbände der Molkereiwirtschaft und der fehlenden Unterstützung durch den Bauernverband.“
„Für uns stand immer fest, dass für uns Milchviehhalter vor der Lieferung der Milch an die Abnehmer vertraglich konkret festgelegt sein muss, welchen Preis wir dafür erhalten“, so Romuald Schaber weiter. „Wichtig ist, dass es davon keine Ausnahmen geben darf, gerade auch nicht für genossenschaftlich organisierte Molkereiunternehmen. Die Regelung muss zudem für alle Mitgliedsländer bindend sein. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, schnellstens dafür Sorge zu tragen, dass die neue Vertragsbindung nicht durch die Hintertür zwar einen Wegfall der uneingeschränkten Annahmepflicht der Molkereien bedeutet, während gleichzeitig die Andienungspflicht der Milchviehhalter an einen Abnehmer de facto weiter bestehen bleibt. Verträge müssen so ausgestaltet werden können, dass die Milchviehhalter ohne Wenn und Aber gleichzeitig mehrere Abnehmer beliefern können und ein Molkereiwechsel ohne große Hürden möglich ist. Nur damit kann mehr Wettbewerb um die Milch entstehen, ansonsten bleibt das Marktrisiko immer noch alleine beim Erzeuger.“
So positiv die angekündigten Veränderungen auch sein mögen, besteht doch weiter die Notwendigkeit, das bestehende Sicherheitsnetz für den EU-Milchmarkt zu reformieren. „Mit einer vertragsgebundenen Milcherzeugung kann zwar mehr Planbarkeit hinsichtlich der Entwicklung der Milcherzeugerpreise für die Milcherzeuger erreicht werden, sie bewahrt den EU-Milchmarkt jedoch nicht vor krisenhaften Marktentwicklungen“, stellt Schaber klar. Zu unterschiedlich und vielfältig sind die Interessen der verschiedenen Marktakteure und zu stark stehen die Molkereiunternehmen untereinander in Wettbewerb. „Wer will denn einem Milch verarbeitenden Unternehmen verbieten, trotz einer angespannten Gesamtmilchmarktlage seine Verarbeitungsmilchmenge auszuweiten, wenn es die nötigen Verarbeitungskapazitäten hat? Der Milcheinkauf ist für Molkereiunternehmen mit entsprechenden Kapazitäten insbesondere dann wirtschaftlich interessant, wenn der Milchmarkt und damit die Preise unter Druck sind. Sie werden daher auch zukünftig bestrebt sein, dass eher mehr als weniger Milch auf dem Markt ist“, erklärt Schaber und betont: „Der EU-Milchmarkt benötigt auch mit den angekündigten Änderungen der Milchlieferbeziehungen eine Erweiterung des Sicherheitsnetzes um zeitlich befristete Mengendisziplinmaßnahmen. Alles andere ist Augenwischerei!“