Die Agrarministerinnen und Agrarminister bekräftigten bei der Herbst-Agrarministerkonferenz in Lüneburg, die am heutigen Freitag zu Ende ging, im Wesentlichen ihren Beschluss, der schon bei der Agrarministerkonferenz in Hannover am 31. März gefasst wurde – ohne diesen aber in wesentlichen Punkten fortzuschreiben.
Agrarministerkonferenz: Wichtige Punkte in den Protokollerklärungen bekräftigt und konkretisiert
Zur Kenntnis genommen wurde von den Länderministerinnen und -ministern ein Zwischenbericht des Bundes zur Evaluierung über die in Deutschland umgesetzten Maßnahmen des 2. EU-Hilfspakets, die mit Mengendisziplin verknüpft worden waren. Eine einstimmige Bewertung durch die Länderminister erfolgte zu diesem Punkt nicht. Ebenfalls nur zu Kenntnis genommen wurde auch die Tatsache, dass sich der Bund gegenüber der EU-Kommission für eine Anpassung des Artikel 148 GMO eingesetzt hat, so dass die Mitgliedsstaaten künftig konkrete Angaben zu Preis, Mengen und Laufzeiten in den Lieferbeziehungen aller Marktpartner verlangen können, und dass dieser Vorschlag Eingang in die Position des Agrarrates zur Verhandlung der Omnibus-Verordnung gefunden hat.
Die in der Intervention aufgehäuften Milchpulverberge waren außerdem Thema: An den Bund erging die Forderung, sich dafür einzusetzen, die hohen Magermilchbestände so abzubauen, dass negative Auswirkungen auf die Milchpreise möglichst gering gehalten werden. Der Bund wurde dringlich gebeten, sich dafür einzusetzen, alternative Verwertungsmöglichkeiten zu prüfen.
„Die eigentliche „Musik“ steckt in großen Teilen in den Protokollerklärungen“, bewertet BDM-Vorsitzender Romuald Schaber die Beschlüsse der AMK. „In den Protokollerklärungen einer großen Mehrheit von Bundesländern wurden einige für uns Milchviehhalter wichtige Punkte konkreter behandelt. Erfreulich ist, dass sich hier in Teilen eine parteiübergreifende Verständigung abzeichnet.“
Neun Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) zeigten sich besorgt, dass die Marktstabilisierung in Abhängigkeit von der Entwicklung des Milchaufkommens nicht von Dauer sein wird, weil sich die Rahmenbedingungen des Marktes nicht grundsätzlich geändert hätten. Sie bekräftigten ihre Forderungen aus den vorausgegangenen AMKs gegenüber der EU und dem Bund nach schnell wirksamen Kriseninstrumenten mit entsprechenden Anpassungen im EU-Marktordnungsrecht.
Sieben Bundesländer (Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) betonten, dass die vergangene Milchmarktkrise gezeigt habe, dass das derzeitige Sicherheitsnetz in der gemeinsamen Marktordnung Milch unzureichend ist. Die GMO müsse deshalb um dauerhafte Maßnahmen ergänzt werden, die ermöglichen, rechtzeitig und situationsangepasst auf Krisensituationen zu reagieren, um den Milchmarkt zu stabilisieren. Sie bewerteten die mit Mengendisziplin verknüpften Maßnahmen des 2. EU-Hilfspakets als eine Maßnahme, die Liquidität der Betriebe zu stärken und die Milchüberschüsse einzudämmen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Evaluierungsergebnisse sollten laut Protokollerklärung in einem gestuften Modell Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenreduktion gegen Entschädigung geprüft und bei anhaltender Krise auch die Option einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Milchmengenreduktion mit Sanktionsmöglichkeiten in der GMO als ultima ratio verankert werden. Der Bund wurde aufgefordert, sich bei Verhandlungen zur Ausgestaltung der GMO auf Europäischer Ebene für derartige Krisenmaßnahmen einzusetzen.
Zehn Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) waren sich einig, dass es in Beispielfällen zwar erfolgversprechende Ansätze gebe, die Milchmengen an die Marktentwicklungen anzupassen, diese aber längst nicht ausreichend seien. Aufgabe der Wirtschaft sei es, geeignete Modelle für konkrete Lieferbeziehungen zu entwickeln und einzusetzen. Das in genossenschaftlichen Satzungen der Molkereien verankerte unbegrenzte Andienungsrecht und die vollständige Abnahmeverpflichtung trügen zu einer verzögerten Marktanpassung und verstärkten Volatilität auf dem Milchmarkt bei und böten weder den Milcherzeugern noch den Molkereien ausreichend Planungssicherheit in Bezug auf den Milchpreis und die Milchmenge.
Ausdrücklich bedauert wurde, dass die Branche noch nicht – auch nicht im Rahmen des Branchendialogs des BMEL – zur Bildung schlagkräftiger Milchbranchenverbände und Stärkung der Erzeugerseite für eine Verbesserung der Wertschöpfung bei Milcherzeugnissen bereit sei.
„Obwohl die AMK die Beschlüsse von Hannover bestätigt hat und damit ohnehin einiges, was sich nun in den Protokollerklärungen findet, erneut bekräftigt wurde, sind die Protokollerklärungen wichtig. Hier zeigen die Länderministerinnen und -minister noch einmal mehr deutlich Flagge, wie und in welchem Umfang die einzelnen Bundesländer für einen Ausbau des bestehenden EU-Sicherheitsnetzes und eine Verbesserung der Position der Milchviehhalter eintreten. Umso verwunderter nehmen wir zur Kenntnis, dass sich kein SPD-geführtes Agrarministerium bei den Protokollerklärungen findet. Insbesondere Mecklenburg-Vorpommern hatte die für die Milchviehhalter positiven AMK-Beschlüsse in Göhren-Lebbin, Rostock und Hannover maßgeblich mit zu verantworten“, so Romuald Schaber und mahnt: „Die Zeit der Regierungsbildung darf nicht zum Stillstand führen. Es gilt parteiübergreifend konstruktiv und schnell am Ausbau des Sicherheitsnetzes für den Milchmarkt zu arbeiten und nicht auf dem Rücken der Milchviehhalter parteipolitische Grabenkämpfe auszutragen. Die im Wahlkampf von allen versprochene Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft darf nicht nur eine oft bemühte Worthülse sein.“
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