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Generelles zur Sozialwahl 2017Am 31. Mai 2017 werden zum zwölften Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger stattfinden. Die sogenannte Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und betrifft alle Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Sie findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine Briefwahl. Die Stimmabgabe ist ausschließlich per Post möglich und portofrei – die über 100.000 Briefkästen der Post sowie der vielen DHL-Stationen sind die Wahlurnen.
Sozialwahlen der SVLFG am 31. Mai 2017
Auch die Vertreterversammlung der SVLFG – der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – soll im Rahmen der Sozialwahlen neu gewählt werden.
Wahlen nur innerhalb der Gruppen der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
Gewählt wird die Vertreterversammlung der SVLFG, die aus drei Gruppen besteht. Zu wählen sind im Rahmen einer Listenwahl jeweils 20 Vertreterinnen und Vertreter in den Gruppen der versicherten Arbeitnehmer, der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte sowie der Arbeitgeber.
In der Gruppe der Arbeitgeber wurde jedoch lediglich die Vorschlagsliste unter dem Kennwort „Arbeitgeber in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus in der SVLFG“ vom Wahlausschuss der SVLFG zugelassen.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer wurde ebenfalls nur eine einzige Vorschlagsliste unter dem Kennwort „IG BAU/Ver.di“ vom Wahlausschuss der SVLFG zugelassen.
In der Gruppe der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer wird die Vertreterversammlung, das Parlament der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), deshalb durch eine Wahl ohne Wahlhandlung gewählt. Es findet in diesen beiden Gruppen also eine sog. Friedenswahl ohne Wahlgang statt. Dies hat der Wahlausschuss der SVLFG in seiner Sitzung am 09.02.2017 bekannt gegeben
Eine Wahl mit Wahlhandlung findet deshalb nur in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte statt.
Wahllisten der Gruppe der Selbständigen
In der Gruppe der Selbständigen treten insgesamt 11 Gruppen zur Wahl an:
- Bayerischer Bauernverband
- Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg
- Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)
- Waldbesitzerverbände
- Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern e. V.
- Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer
- Deutsche Landwirte e. V. (VDL)
- Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel
- Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp
Fragebogen und Wahlunterlagen
Die SVLFG wird voraussichtlich Ende Februar bis Mitte März den rund 1,5 Millionen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Unternehmen Fragebögen zuschicken. Dadurch soll festgestellt werden, wer in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wahlberechtigt ist. Die Zurücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung dafür, dass die Wahlunterlagen für die Briefwahl zugeschickt werden können.
Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und beantworten die Fragebögen. Die Wahlunterlagen sollten ihnen dann bis Mitte Mai von der SVLFG zugeschickt werden.