Zweites EU-Hilfspaket – in der Ausgestaltung vordergründig ein Ausstiegsprogramm aus der Milchviehhaltung?

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Mit der Zuordnung eines Teils des zweiten EU-Hilfspakets an mengenwirksame Maßnahmen haben EU-Kommission, EU-Agrarrat und auch Bundesminister Christian Schmidt den für sie lange Zeit undenkbaren Tabubruch vollzogen, Mengendisziplin staatlich zu begleiten und zu fördern. Auch bei der möglichen Verstärkung der EU-Mittel durch nationale Mittel hat Bundesminister Schmidt mit der Verdoppelung der nationalen Mittel von 58 Mio. Euro auf 116 Mio. Euro seinen zulässigen Spielraum voll ausgeschöpft.

„Das sind wichtige und begrüßenswerte Schritte in Richtung der Forderungen der Milchviehhalter“, bewertet Romuald Schaber, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter BDM e.V., diese Entscheidungen. „Der Teufel steckt allerdings im Detail – in diesem Fall in der konkreten Ausgestaltung des Hilfspakets. Wirklich zufrieden können die Milchviehhalter erst sein, wenn die Ausgestaltung so angelegt ist, dass damit eine wirksame Marktentlastung erreicht werden kann und Liquidität vor allem auf die Betriebe gelangt, die die Milchviehhaltung  weiterführen wollen. Und genau hier liegt der Knackpunkt, wenn man die Details zur Ausgestaltung des Hilfspakets näher betrachtet, die in einem jüngst bekanntgewordenen Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft stichpunktartig skizziert sind.“

Auf EU-Ebene soll mit 150 Mio. Euro die EU-Milchproduktion um 1,07 Mio. t verringert werden. Dafür sollen nach Antragsstellung durch die Landwirte 14 Cent für jedes kg Milch bezahlt werden, das in einer dreimonatigen Periode der Produktionsverringerung im Vergleich zu einer Referenzperiode des Vorjahres weniger produziert wird. Vier dreimonatige Verringerungszeiträume sollen zur Auswahl stehen, für die je Landwirt aber nur einmal ein Antrag gestellt werden kann. „Profitieren werden bei einem Milchpreis, der um die 20 Cent liegt, von einem derartigen Programm also vor allem die Betriebe, die ihre Milcherzeugung einstellen. Das kann und darf aber nicht das Ziel des Einsatzes öffentlicher Finanzmittel sein“, so Romuald Schaber.

Mit der Verdoppelung der national von der EU zur Verfügung gestellten Mittel auf nun 116 Mio. Euro will die Bundesregierung Liquidität für die Betriebe und Impulse für eine höhere Mengendisziplin am Markt schaffen. Bundesminister Schmidt könne sich vorstellen, mit dem Budget eine Prämie für Betriebe zu gewähren, die ihre Milchanlieferung gegenüber einem Referenzzeitraum nicht ausgeweitet oder reduziert haben, ist zu vernehmen. Auch hier wird die Zielerreichung ganz wesentlich von der konkreten Ausgestaltung abhängen.

Aus Sicht des BDM sind kurzfristig folgende Punkte dabei ganz wesentlich:

  • Die Finanzmittel müssen in vollem Umfang für Mengenreduzierungen eingesetzt werden.
  • Der für die Produktionsverringerung vorgesehene Betrag von 14 Cent/ kg Milch muss deutlich aufgestockt werden.
  • Die Finanzmittel dürfen nicht nach dem Gießkannen-Prinzip verteilt werden, sondern müssen möglichst zielgerichtet eingesetzt werden.
  • Liquiditätshilfen sollten nur weiterwirtschaftenden Betrieben zugänglich sein.
  • Eine verbindliche Mengenreduzierung muss vorbereitet werden, wenn auch dieses Hilfspaket nicht die erwartete Marktwirkung zeigt.
  • Es braucht eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise, es darf nicht dem Belieben einzelner Bundesländer überlassen sein, ob und wie sie sich an beschlossenen Maßnahmen beteiligen.
  • Und auch wenn klar ist, dass dies nicht parallel zu den jetzt beschlossenen Maßnahmen umgesetzt wird: Es bräuchte auf EU-Ebene eine Deckelung der Milchmenge auch für die Milcherzeuger, die keinen Antrag auf Produktionsverringerung stellen. Nur so kann tatsächlich sichergestellt werden, dass Produktionsverringerungen nicht durch Mehrmengen anderer wieder ausgeglichen werden.

Entscheidend für die Zukunft der Milchviehhaltung ist, dass neue, wirksame Kriseninstrumente, die dringend benötigt werden, eine vorausschauende und rechtzeitige Reaktion auf Marktkrisen ermöglichen.  Das BDM-Krisenmanagement-Konzept lässt ein Handeln zu einem deutlich früheren Zeitpunkt zu und ist in der Lage, derart immense Wertschöpfungsverluste für die Milchviehhalter zu verhindern – seine Installation muss daher in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.