Wenn man sich selbst bemüht, seine Tiere so korrekt wie möglich zu behandeln, dann erwartet man das von allen anderen in der Lieferkette auch“, beschreibt Kirsten Wosnitza, selbst Milchbäuerin und Sprecherin des BDM in Schleswig-Holstein, die Stimmung unter ihren Berufskollegen.
Die Kreisbehörden wollen mit ihrem Verhalten verdeutlichen, dass sie sich nicht der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig machen dürfen, wenn sie von Schlachtbedingungen erfahren haben, die in einigen Exportländern herrschen und die in Deutschland einem Straftatbestand entsprechen würden. Die Milchbauern fühlen sich machtlos, wenn es darum geht, was mit ihren Tieren nach einem Verkauf passiert. „Natürlich muss jeder selbst entscheiden, an wen und wohin er seine Zuchtrinder verkauft. Aber sobald das Tier den Hof verlassen hat, haben wir keinen Einfluss mehr darauf, welchen Weg es im Laufe seines Lebens noch gehen kann“, erklärt Kirsten Wosnitza.
Für die Bauern ist es wichtig, dass alle geltenden Gesetze und Kontrollen auf den Transportwegen umgesetzt werden. Für das Problem der Unsicherheiten bei Schlachtungen in Drittländern fordern sie die gemeinsame Suche nach Lösungen mit allen Beteiligten. Dabei sehen sie angesichts der Lage in Schleswig-Holstein vor allem auch Landwirtschaftsminister Albrecht in der Verantwortung: „Wir brauchen eine eindeutige Rechtslage, in welche Länder außerhalb der EU exportiert werden kann, ohne unsere eigenen Grundsätze zu verletzen. Dafür muss sich der Minister zügig auf Bundesebene einsetzen. Zum Beispiel auf der Agrarministerkonferenz. Damit es nicht zu Umgehungen kommt, brauchen wir letztlich aber auch verbindliche Regelungen auf EU-Ebene. Ansonsten ist weder unseren Tieren noch uns Bauern geholfen“, so die Sprecherin des BDM aus Schleswig-Holstein.