Artikel 148 GMO: FDP-Strategie ist Klientelpolitik statt marktwirtschaftlicher Ansatz

Innerhalb der Bundesregierung, die Art. 148 der Gemeinsamen Marktordnung in nationales Recht umsetzen will, verweigert bisher die FDP-Bundesspitze konsequent ihre Zustimmung. Damit reiht sie sich in die Riege der oppositionellen, unionsgeführten Agrarministerien ein, die sich dagegen aussprechen, dass die Milchverarbeiter verpflichtet werden, mit den Milchviehhaltenden Betrieben Verträge abzuschließen, in denen hinreichend konkret Preis, Menge, Qualitäten und Laufzeiten geregelt werden – VOR Lieferung der Milch.
Auch die FDP erwartet somit von den Milchviehhalterinnen und Milchviehhaltern, dass sie weiterhin hinnehmen sollen, dass die Molkereiwirtschaft den Milcherzeugern den Preis für die abgeholte Milch erst im Folgemonat der Ablieferung mitteilt.

„Mit dieser Haltung verhindert die FDP-Bundesspitze jeglichen marktwirtschaftlichen Ansatz im Verhältnis zwischen den Milcherzeugern und ihren Abnehmern“, kritisiert BDM-Vorstandsvorsitzender Karsten Hansen. „Sie unterstützt die ohnehin schon marktmächtige Molkereiindustrie, die auch vom Bauernverband gestützt wird und betreibt damit Klientelpolitik statt einen marktwirtschaftlichen Ansatz zu verfolgen, der von einem funktionierenden Wettbewerb lebt. Dass dieser für die Milcherzeuger nicht funktioniert, hat das Bundeskartellamt in ihrer Sektoruntersuchung bereits 2012 festgestellt und auch weiterhin bestätigt. Das Bundeskartellamt, das vor allem in genossenschaftlich strukturierten Molkereiunternehmen ein Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Milcherzeuger festgestellt hat, hat ebenfalls auf die Möglichkeiten der Umsetzung des Art. 148 GMO verwiesen, um mehr Wettbewerb in den Rohmilchmarkt zu bringen.“

„Botschaft, Markenkern und Verhalten der FDP passen für uns nicht zusammen: Die FDP-Bundesspitze will Marktwirtschaft und verhindert Wettbewerb. In Anlehnung an den Wahlwerbeslogan der FDP-Spitzenkandidatin für das EU-Parlament, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, versprechen wir der FDP, dass wir mit Blick auf die Umsetzung von Art. 148 GMO ebenfalls „nerven, bis sich was ändert“, kündigt BDM-Vorstand Manfred Gilch an.

„Dass Verträge und Vertragsverhandlungen vor der Ablieferung der Milch keine Selbstverständlichkeit sind, sondern der Molkereiindustrie so mühsam abgetrotzt werden müssen, spricht eigentlich für sich! Noch mal zu Verdeutlichung: Es soll keine Preishöhe vorgeschrieben werden, lediglich, dass es einen Vertrag u.a. darüber geben muss.“

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