Artikel 148 GMO – BDM fordert Unionsagrarministerien zum Nachdenken auf

Gemeinsam haben die Agrarministerinnen und -minister der unionsgeführten Agrarministerien Bundesagrarminister Cem Özdemir aufgefordert, von der Umsetzung des Artikel 148 GMO in nationales Recht Abstand zu nehmen. „Aus unserer Sicht ist das eine klare Positionierung für die Interessen der Industrie und gegen die Bäuerinnen und Bauern. Die argumentative Begründung für die Ablehnung der unionsgeführten Ministerien hält aus unserer Sicht einem Realitäts-Check nicht stand“, kritisiert BDM-Vorsitzender Karsten Hansen.

„Die in den Augen der Ministerinnen und Minister bereits erfolgte Modernisierung und Flexibilisierung der Lieferbeziehungen hält sich in der Realität doch in einem sehr überschaubaren Rahmen und hat vor allem keinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Marktstellung der Milchviehhalter gebracht“, so Hansen weiter.

Das Argument, dass die Umsetzung des Artikels 148 GMO einen regulatorischen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeute, trifft angesichts einer fehlenden entsprechenden Regelungstiefe des besagten Artikels nicht zu. Vielmehr wird in Absatz 4 explizit vorgegeben, dass alle Vertragsbestandteile frei verhandelbar sein müssen.

Das Abschließen von Lieferverträgen in Frage zu stellen mit dem Argument, dass dadurch ein bürokratischer Mehraufwand entstünde, widerspricht allen kaufmännischen Gepflogenheiten. „Wenn wir Betriebsmittel beispielswiese über ein genossenschaftliches Warenlagerhaus beziehen, wird doch auch entweder vorher ein Preis vereinbart oder der dafür in der Rechnung gestellte Preis akzeptiert. Beide Möglichkeiten verwehrt uns die Molkereiwirtschaft“, stellt Karsten Hansen klar. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Minister oder eine Ministerin sich bei Berufung ins Ministeramt damit einverstanden erklären würde, dass die Höhe ihrer Amtsbezüge jeweils zu Beginn des neuen Jahres für das abgelaufene Jahr in Abhängigkeit vom guten Willen der Steuerzahler neu festgelegt wird.“

„Wir haben bereits mehrfach intensiv darauf hingewiesen, wie wichtig es jetzt ist, dass nicht auf dem Rücken der Bäuerinnen und Bauern, parteipolitische Grabenkämpfe ausgetragen werden. Leider macht dieses ablehnende Schreiben aber genau diesen Eindruck“, erklärt BDM-Vorstand Manfred Gilch.

„Wenn selbst das Bundeskartellamt, das vor allem in genossenschaftlich strukturierten Molkereiunternehmen ein Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Milcherzeuger festgestellt hat, auf die Möglichkeiten der Umsetzung des Art. 148 GMO verweist, um mehr Wettbewerb in den Rohmilchmarkt zu bringen, sollte das eigentlich Grund genug sein, das nun endlich parteiübergreifend anzugehen. Lange genug, eigentlich schon viel zu lange, hat man auf den Lösungswillen der Branche Molkereiwirtschaft vertraut. Das Ergebnis ist bekannt – die Milchviehbetriebe hören doch nicht wegen Reichtum oder Unterforderung auf. Nach wie vor fehlen die für die Hofnachfolge so wichtigen wirtschaftlichen Perspektiven. Wir Bäuerinnen und Bauern wurden immer wieder aufgefordert, dass wir uns dem Markt stellen müssten, gleichzeitig verwehrt man uns so etwas Elementares wie Verträge“, so Manfred Gilch. „Das muss sich dringend ändern, wir fordern daher die unionsgeführten Ministerien auf, ihre ablehnende Haltung noch einmal zu überdenken!“

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